Auf wack­li­gem Bo­den

Nationales Forschungsprogramm 68 «Ressource Boden»

Was falsch läuft in der ­Siedlungsplanung und der Landwirtschaft, offenbart  das Nationale Forschungsprogramm 68: Die ökologische Qualität des ­Bodens findet zu wenig Beachtung. Die Wissenschaft zeigt umfassend auf, wie die natürliche Ressource nachhaltig genutzt werden kann.

Publikationsdatum
19-12-2018
Revision
23-01-2019

Das Kulturland in der Schweiz schwindet und schrumpft: Jede Sekunde wird fast ein Quadratmeter neu überbaut. Und jeder Hektar Acker verliert jährlich 200 g Erdkrume durch Erosion. Insidern sind diese Bodenverluste hinlänglich bekannt. Doch obwohl seit Jahrzehnten Gesetze das fruchtbare und natürliche Erdreich schützen, bekommt man dessen Zerstörung kaum in den Griff. Die nationale Umweltbehörde hat in einer internen Analyse vor Kurzem Selbstkritik geübt: Der Boden ist derjenige Umweltbereich mit dem grössten staatlichen Vollzugsdefizit, weit hinter Klimaschutz oder Luftreinhaltung.

Offensichtlich steht der staatliche Ressourcenschutz auf wackligem Grund. «Der Boden in der Schweiz leidet unter einem Politikversagen», mahnt ETH-Agrarpro­fessor Emmanuel Frossard, der die Ergebnisse des Nationalen Forschungsprogramms (NFP) 68 «Ressource Boden» präsentierte. Die ­Medienkonferenz Ende 2018 transportierte zugleich einen Appell der Bodenwissenschaften an Politik und Nutzer, «die vielfältigen Qualitäten des Bodens nachhaltig zu ­nutzen».

Anfang Februar hat das Stimmvolk über die «Zersiedelungsinitiative» zu befinden, mit der der aktuelle Stand der kommunalen Bauzonen generell ein­gefroren ­wer­den soll (vgl. S. 17). Auf eine ­Stellungnahme hat die NFP-­68-For­schungsgruppe verzichtet; dennoch ist der Konflikt zwischen Siedlungswachstum und Bodenschutz bestens bekannt: «Die bauliche Entwicklung ist momentan die grösste Gefahr», warnt Frossard, der der NFP-68-Leitungsgruppe vorsteht.

Das Ökosystem zolle aber nicht nur dem Siedlungswachstum einen zu hohen Tribut; auch in der Landwirtschaft werde produktives Kulturland häufig übernutzt. Die Vorsorge sei deshalb in allen Nutzungsbe­reichen umfassend zu verbessern, so der ETH-Experte. Was über Jahrtausende natürlich gewachsen sei, werde sonst innert kürzester Zeit unwiederbringlich zerstört. Eine standortgerechte Bodennutzung sei Pflicht für die Land- und Forstwirtschaft, ansonsten drohe ein weiterer Verlust an Biodiversität.

Katalog mit Empfehlungen

Zwischen 2013 und 2018 gingen über hundert Forschende aus verschie­denen Disziplinen Dutzenden von Fragestellungen zum angemessenen Umgang mit dem Ökosystem Boden nach. Daraus entstanden 135 wissenschaftliche Publikationen, vier thematische Synthesen und ein leicht verständlicher Abschlussbericht zum ökologischen Zustand des Bodens an sich und zur Nut­zung durch Landwirtschaft und Raumplanung.

Darin enthalten ist auch ein reichhaltiger Katalog an Verbesserungsvorschlägen und Empfehlungen, wie die natürliche Ressource wirkungsvoller geschützt und nachhaltiger genutzt werden kann. Ein Schlüsselbegriff dabei ist die Bodenqualität: Die Akteure in ­Politik, Verwaltung, Privatwirtschaft und Wissenschaft hätten sich bewusst zu werden, dass diese «nicht erneuerbar und selbst bei geringen Eingriffen kaum regenerierbar ist».

Auch ohne Versiegelung können unerlässliche Leistungen wie die Reinigung des Grundwassers, die Speicherung von Treibhausgasen oder die Regulierung des Was­ser­haushalts für immer verloren gehen. In einzelnen NFP-68-Projekten wird für die Schweiz nun erstmals abgeschätzt, wie volkswirtschaftlich wertvoll diese Öko­leistungen des Bodens sind. Fällt beispielsweise die Filterwirkung aufgrund von Versiegelung oder zu hoher Schadstoffbelastung aus, muss technischer Ersatz organisiert werden. Eine Versickerungsanlage, um etwa das Abwasser bei Autobahnen zu reinigen, kostet jedoch schnell mehrere Millionen Franken pro Hektar Entwässerungsfläche.

Neue Qualitätsbewertung

Wie sehr der Wert unterschiedlicher Böden verkannt wird, offenbart sich auch in der bisherigen Siedlungsentwicklung. Um die Versiegelung zu mindern, fordern die NFP-68-Forscher jedoch kein Bauverbot, sondern schlagen flexible Steuerungsinstrumente vor. So sollen neue Bauzonen nurmehr ausgeschieden werden, wenn die Bodenfunktionen dazu systematisch berücksichtigt werden (vgl. TEC21 Nr. 41/2015 «Kulturland – verkannt, verschwendet, versiegelt»). Ein Qualitätsindex kann gefährdete Landflächen ökologisch bewerten und so Eingang in die Raumplanungspraxis der Kantone und Gemeinden finden.

«Die Zeit drängt», sagt ETH-­Landschaftsprofessorin Adrienne Grêt-Regamey. Sonst seien die wertvollsten Böden schon bald für immer verloren. Die Machbarkeit der Qualitätsbewertung wurde in einem NFP-68-Projekt nachgewiesen; dabei werden Bodenstandorte jeweils nach Funktionen eingeteilt. Dies erleichtert gemäss Grêt-Regamey die Koordination von Nutzungszuweisungen in der Raumplanung. Sowohl die landwirtschaftlich produktivsten Böden als auch Stand­orte mit wertvollen Ökosystem­leistungen würden dadurch besser geschützt. Es komme nun auf die Kantone an, die für die Schweiz neuartige Bewertungsmethode mit der Zuweisung von Bauzonen zu kombinieren.

Abklärungen dazu werden im Rahmen der Revision des Raumplanungsgesetzes getroffen. Voraussetzung ist aber, dass mehr Daten als heute über den Zustand der ­Böden verfügbar sind. Doch nicht einmal 80 % der landwirtschaftlichen Nutzflächen sind kartiert. «Die Schweiz kennt ihr Fundament kaum», so ein weiterer Befund der Forschenden. Man benötige zwingend eine flächendeckende Erhebung der Bodenqualitäten.

Eine nationale Bodeninformationsplattform soll die landesweite Kartierung der Bodenqualität nach neuesten Standards ermöglichen. Das be­an­tragte Erhebungsprogramm be­nötige zwei Jahrzehnte und einen Gesamtaufwand zwischen 200 und 500 Mio. Fr. Der Nutzwert daraus wäre aber mindestens so hoch, ­wurde an der Abschlusspräsenta­tion betont. Denn ohne standort­gerechte Informationen seien die Akteure nicht in der Lage, das Anforderungsprofil für eine nachhaltige Bodennutzung abzuschätzen.

Auftrag aus dem Parlament

Die Veröffentlichung der NFP-68-Ergebnisse hat vorerst ein geringes Echo ausgelöst. Nur ver­einzelt griffen die Publikumsme­dien die Forderungen auf. Den­noch stimmt das Timing der Boden­forscher: Mehrere Bundesämter sind eben daran, eine nationale ­Bodenstrategie zu for­mulieren (vgl. «Mit oder ohne Verbrauchslimiten?», Kasten unten).

Zusätzlich laufen die Vorbereitungen zum Aufbau eines nationalen Kompetenzzentrums Boden auf Hochtouren. Diese vom Parlament verlangte Institution soll die Bedürfnisse des Bundes und der Kantone koordinieren. Der Aufbau des Bodenzentrums wird an der Hochschule für Agrar-, Forst- und Lebensmittelwissenschaften HAFL in Zollikofen bei Bern ab diesem Jahr erfolgen. Die NFP-68-Forscher hoffen nun, dass sich daraus Synergien für die geforderte Kampagne zur Bodenkartierung ergeben können.

Was den Bedarf an Zusatzwissen über die Bodenqualitäten betrifft, stösst die Wissenschaft tatsächlich auf offene Ohren. Einige Kantone begrüssen dieses Ansinnen; auch der Bauernverband hat vor ­wenigen Monaten in einem Posi­tionspapier angedeutet, dass der Boden im Detail zu erkunden sei. Denn «der Schutz von Kulturland ist auf flächendeckende Bodeninformationen angewiesen».

 


Mit oder ohne Verbrauchslimiten?

Die Regulierung der Siedlungsentwick­­lung ist unübersichtlich geworden. Diesen Februar folgt die nationale Ab­stimmung über die «Zersiedelungs­ini­tiative», die den Verlust von Kulturland mit einem Einzonungsstopp bremsen will. Neueinzonungen wären demnach nur noch erlaubt, wenn sie mit Rückzonungen anderenorts kompensiert werden können. Derweil sind Bund und Kantone daran, die Rahmenbedingungen für den Schutz des Bodens im Raumplanungsgesetz neu zu definieren.

Zwar wird die Ini­tia­­tive von Bundesrat und Parlament ­abgelehnt, doch auch be­hördenintern wird über Verbrauchslimiten nach­gedacht. Nach aussen gedrungen ist dies im Entwurf für eine nationale ­Bodenstrategie, die letzten Sommer in die Vernehmlassung an Interessensverbände und die Kantone übermittelt wurde. Diese informelle Grund­lage soll für ein nach­haltiges und in­te­­grales Management der natürlichen Ressource werben. Das Anliegen wird mit einer Limite konkretisiert: Der Verlust an Kulturlandflächen soll bis 2030 halbiert ­werden; ab 2050 darf kein zusätzlicher Boden mehr versiegelt werden.

Der Vorstoss zur Integration von quantitativen und qualitativen Boden­aspekten wird allgemein begrüsst. Doch die Flächenbeschränkung hat eine Kontroverse provoziert: Wirtschaftsverbände wie der Baumeisterverband oder Economiesuisse lehnen sie ab. Bauernverband, Umweltorganisationen und die Kantone sind dafür. Wie der Bundesrat nun auf dieses Feedback reagiert, ist bislang unklar. Es ist jedoch anzunehmen, dass sich die Exekutive mit einer neuen Fassung der Bodenstrategie erst nach der Abstimmung wieder melden wird.

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