Gutachterin SIA / Gutachter SIA: ein Meilenstein
Seit 1. Januar 2020 stellt der SIA ein Verzeichnis der Gutachterinnen und Gutachter SIA zur Verfügung. Das Verzeichnis ist öffentlich und auf der SIA-Website einsehbar.
Schon seit geraumer Zeit hat der SIA festgestellt, dass die gutachterliche Expertise der SIA-Fachleute sehr gefragt ist. Das hat die wachsende Zahl von Anfragen seitens Bauherrschaften, Planerinnen und Planern sowie Behörden gezeigt. Seit 1. Januar 2020 steht nun das erste Verzeichnis der Gutachterin SIA und des Gutachters SIA auf der Website des SIA öffentlich zur Verfügung.
SIA-Gutachter finden Lösungen
Was hat den SIA dazu bewogen, eine Gutachterin und einen Gutachter SIA ins Leben zu rufen? Vier kurze Beispiele:
- Ein Bauherr weigert sich aufgrund mangelhafter Leistungen, das Honorar seines Architekten vollständig zu bezahlen.
- Das Tiefbauamt einer mittelgrossen Gemeinde bezweifelt die Einhaltung der entsprechenden technischen Normen bei der Ausführung einer Brücke.
- Eine Stiftung, die ein Museum betreibt, kämpft mit der schlechten Lüftung ihrer Ausstellungsräume – sie vermutet Fehler bei der Planung der Gebäudetechnik.
- Auf einem Grundstück ist der Bau eines Spitals geplant; die Parteien sind sich über die Notwendigkeit geologischer Massnahmen im Vorfeld der Planung nicht einig.
Diese vier Beispiele weisen mindestens eine Gemeinsamkeit auf: Eine Gutachterin SIA beziehungsweise ein Gutachter SIA kann die Sachverhalte beurteilen, die den Fällen zugrunde liegen, und Lösungen finden.
183 Jahre SIA ohne formelle Figur eines Gutachters
Seit fast 183 Jahren führt der SIA seine Geschäfte ohne die formelle Figur eines Gutachters. Denn gemäss Statuten gelten SIA-Mitglieder generell als Expertinnen und Experten. Die Einführung der neuen Kompetenz bereitet deshalb einigen Baufachleuten Kopfzerbrechen: Welche Gründe hat der SIA für diesen Paradigmenwechsel?
Der Entscheid ist auf die stark zunehmende Nachfrage nach gutachterlichen Expertisen des SIA zurückzuführen. Obwohl andere Institutionen Gutachter vermitteln, wenden sich zahlreiche Akteure an den SIA. Dies hat den SIA-Vorstand dazu bewogen, das entsprechende Modell der Gutachterin SIA und des Gutachters SIA zu schaffen.
In der Rolle der Friedensstifter
Gutachterinnen und Gutachter SIA sind SIA-Mitglieder, die die Fähigkeit haben, dank ihren ausserordentlichen Fachkompetenzen einen Sachverhalt zu beurteilen, um allfälligen Streitigkeiten vorzubeugen oder diese aus dem Weg zu räumen. Zu den Anforderungen, die Gutachterinnen und Gutachter SIA mitbringen müssen, gehören Zuverlässigkeit, Pflichtbewusstsein, Integrität, überdurchschnittliche Kompetenz in einem Fachgebiet, Berufspraxis von mindestens zwölf Jahren und ausgeprägte Konfliktlösungskompetenz.
Das neu eingeführte Gremium «Gutachterin SIA / Gutachter SIA» und die entsprechende Sektion überprüfen die Eignung von potenziellen Gutachterinnen und Gutachtern SIA. Das Gremium setzt sich zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern verschiedener Fachbereiche und aller Schweizer Sprachregionen. Der Vorstand des SIA bestätigt die Aufnahme in das Verzeichnis. Selbstverständlich wird es gemäss der geltenden Gesetzgebung auch weiterhin möglich sein, dass jedes SIA-Mitglied Gutachten verfassen kann – jedoch ohne die entsprechende Bezeichnung im Titel als Gutachterin SIA oder Gutachter SIA.
Die Romandie als SIA-Gutachter-Pionierin
Die Romandie hat die Nachfrage nach SIA-Gutachtern schon früher gespürt, sodass die örtlichen SIA-Sektionen bereits vor einigen Jahren pionierhaft ein SIA-Gutachter-Modell entwickelt haben. Dazu existiert ein entsprechendes öffentliches Verzeichnis, das bis Ende 2020 gültig ist. Erst Jahre später wurde das Bedürfnis nach einem solchen Verzeichnis auf SIA-Ebene und in den übrigen Regionen der Schweiz geortet.
Gutachterinnen und Gutachter SIA kommen bei unterschiedlichen Fragestellungen zum Einsatz – etwa für Privatgutachten, für die Aufarbeitung einer bestimmten Problemstellung oder auch als vom Gericht eingesetzte Gutachter bei Verfahren.
Arbeit auf privatrechtlicher Basis
Gesuche zur Aufnahme in das Verzeichnis der Gutachterin und des Gutachters SIA sind bei der Sektion einzureichen, in der die Kandidatin oder der Kandidat Mitglied ist. Der Einsatz von Gutachterinnen und Gutachtern SIA erfolgt auf privatrechtlicher Basis und ist zwischen den Auftraggebern sowie der Gutachterin und dem Gutachter zu regeln. Der SIA beschränkt sich auf die Kontrolle und Pflege des entsprechenden Verzeichnisses.
Die Zunahme der Anfragen für Expertisen spricht für einen Mangel an bautechnischen Kompetenzen zahlreicher Akteure aus verschiedenen Fachrichtungen. Auch hier kann der SIA eine wichtige Rolle einnehmen, um die Situation zu verbessern.