Re­form­stau im Be­schaf­fungs­recht

In der Vernehmlassung zur Gesetzesrevision über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) beim Bund sowie den zugehörigen Verordnungsentwurf (E-VöB) hat der SIA eine kritische Stellungnahme eingereicht.

Publikationsdatum
28-08-2015
Revision
12-09-2015

Über das Ob und Wie von staatlicher Regulierung wird in Wirtschaftskreisen trefflich gestritten − zuletzt war es ein prominentes Thema am Swiss Economic Forum. Das Thema beschäftigt jedoch auch den SIA; der Verein hat jetzt mit einer detaillierten Stellungnahme im Rahmen der Vernehmlassung zum Entwurf der BöB respektive VöB reagiert.

Die ordentliche Rechtssammlung des Bundes hat in den vergangenen zehn Jahren um fast ein Viertel auf 66 000 Seiten zugenommen. Studien belegen, dass ein Unternehmen mit 20 Mitarbeitern monatlich über 55 Stunden aufwenden muss, um den wichtigsten Regulatorien zu genügen. Mit gesundem Menschenverstand ist es nicht nachvollziehbar, warum jeder Kanton die Beschaffung unterschiedlich organisiert und überdies der Bund ein eigenes Verfahren erfunden hat. 

Eine von Kantonen und Bund paritätisch besetzte Expertengruppe (Aurora) hat einen einheitlichen Gesetzestext entworfen, der nun in der Vernehmlassung ist. Die Stellungnahmen zum Kantonalen Konkordat (E-IVöB) konnten im vergange­nen Jahr bei der Behörde eingereicht werden; die Vernehmlassung auf Bundesebene endete am 1. Juli 2015. 

Der SIA macht sich in seiner Stellungnahme vehement für die Harmonisierung stark und nützt diese Gelegenheit, nicht berücksichtig­ten Anliegen der vertretenen Branchen Gehör zu verschaffen. 

Nicht zuletzt aus volkswirtschaftlichem Interesse gilt es, der Planerleistung den gebührenden Wert beizumessen. Die professionelle Planung ebnet den Weg zum Erfolg – wer hier spart, der tut es an der falschen Stelle. Deshalb fordert der SIA eine verbindliche Verwendung der SIA-Vergabeverfahren: die Ordnung SIA 142 für den Wettbewerb, die Ordnung SIA 143 für den Stu­dienauftrag sowie die Ordnung SIA 144 für die Leistungsofferte.

Die Links zur Stellungnahme und zum Begleitbrief: 
www.sia.ch/boeb-stellungnahme
www.sia.ch/boeb-schreiben

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