Stif­tung Land­schafts­schutz will Re­kurs­recht bei Ein­zo­nun­gen

Um der Zersiedelung entgegenzuwirken, fordert die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz (SL) ein neues Instrument: Umweltverbände sollten auch bei geplanten Einzonungen ein Rekursrecht erhalten.

Publikationsdatum
25-06-2012
Revision
25-08-2015

«Heute können wir zwar Beschwerde erheben, wenn ein Bauer seinen Stall umbaut. Gegen Einzonungen können wir aber nichts tun», sagte SL-Geschäftsführer Raimund Rodewald in einem Interview mit der «NZZ am Sonntag», «es wäre sinnvoll, die Verbandsbeschwerde auf Raumplanungsfragen auszudehnen.» Konkret geht es darum, dass der SL auch in «krassen Fällen» eingreifen kann. Gemäss Raimund Rodewald würde schon das Risiko einer Verbandsbeschwerde Wirkung zeigen. Mit dem neuen Instrument könnte auch die Umsetzung des neuen Raumplanungsgesetzes besser kontrolliert werden. Dass das angekündigte Referendum gegen das Gesetz Erfolg haben wird, glaubt Rodewald nicht. Die Gegner würden Schiffbruch erleiden.
Dass der Landschaftsschutz mehr Unterstützung findet als in früheren Jahren, bewertet Rodewald als Gegenreaktion auf die Bausünden der letzten Jahre: «Wir haben jährlich eine Fläche in der Grösse des Walensees verbaut. Nun sieht und spürt die Bevölkerung, was das bedeutet.» Landschaftsschutz ist laut Rodewald heute nicht mehr nur ein linkes Anliegen. So gebe es eine neue Mitte und die Bauern würden merken, dass auch sie ein eminentes Interesse am Landschaftsschutz haben würden. Und der Tourismus sehe ein, dass zubetonierte Ferienorte schlecht fürs Geschäft seien, so der SL-Geschäftsführer weiter.

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