Teue­rungs­ab­rech­nung: PKI statt OIV

Die Kommission SIA 121 erläutert die Gründe für den Rückzug der Norm SIA 121 «Verrechnung der Preisänderungen mit dem Objekt-Index-Verfahren (OIV)».  

 

Publikationsdatum
28-06-2018
Revision
28-06-2018

Seit vielen Jahren ist der SIA zusammen mit der Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren (KBOB) und dem Schweizerischen Baumeisterverband (SBV) bestrebt, die Verfahren zur Berechnung der Teuerung im Baubereich zu vereinfachen und ­realitätsnah zu gestalten. Das Ziel lautet: Möglichst alle genormten Verfahren zur Berechnung der Preisänderungen infolge Teuerung sollen auf allgemein zugänglichen Grundlagen beruhen. Zudem werden entsprechende Schulungen unter der Trägerschaft SIA-KBOB-SBV organisiert und durchgeführt.

Ursprünglich gab es nur die Kommission SIA 121 für Objektindexverfahren (OIV), die sich mit allen Belangen der Teuerungsthematik befasste. Nachdem im Zuge der Revision der SIA 118 Allgemeine Bedingungen für Bauarbeiten nur noch grundsätzlich auf die Teuerungsabrechnung eingegangen wurde (vgl. Art. 64–68 SIA 118), erarbeitete der SIA für jedes Berechnungsverfahren (OIV, GPF, PKI, MNV) eine einzelne Norm. Später kamen noch zwei weitere Vertragsnormen hinzu, die die Teuerung für GU- und TU-­Leistungen (SIA 125) und für die Planerleistungen (SIA 126) regeln.

Norm SIA 123 PKI löst SIA 121 ab

Bei ihrer periodischen Überprüfung der Norm SIA 121:2003 Verrechnung der Preisänderungen mit dem Objekt-Index-Verfahren (OIV) hat die zuständige Kommission nach eingehenden Abklärungen festgestellt, dass die vorhandenen systembedingten Ungenauigkeiten des Berechnungsverfahrens mit einer Revision nicht zur vollen Zufriedenheit der Anwender behoben werden können. Im Wesentlichen wird Folgendes kritisiert:

  • Der Spartenschlüssel ist veraltet und entspricht nicht mehr den heutigen Gegebenheiten.
  • Die Berechnung der Materialteuerung (O-Kosten) basiert auf dem Mengengerüst des Vorausmasses und entspricht somit nicht den realen Gegebenheiten der Baustelle.
  • Sowohl die O-Kostenanteile wie auch der Spartenschlüssel bleiben über die gesamte Bauzeit kon­stant. Den während der Vertragsabwicklung auftretenden Veränderungen wird nicht Rechnung getragen. Es kann somit kaum von einer periodengerechten Kostenstruktur über die ganze Bauzeit die Rede sein.
  • Der objektspezifisch zu erstellende Lohnkostenindex für Untertagarbeiten (Formular SIA 1021/4) ist sehr fehleranfällig und führt in vielen Fällen zu Problemen zwischen Vertragspartnern. Oft sind langwierige rechtliche Auseinandersetzungen die Konsequenz.
  • Die Umlage von Kosten, die schon im Angebot vorgenommen wurden, führen bei der späteren Ver- bzw. Berechnung der Teuerung zu erheblichen Schwierigkeiten.
  • Der Aufwand zur Erstellung der Grundlagen (Formular SIA 1021/1–3) ist bei den Vertragsparteien sehr hoch, ebenso deren laufende monatliche Kontrollen. 

Mit der Vertragsnorm SIA 123:2013 Preisänderungen infolge Teuerung: Verfahren mit Produk­tionskostenindex (PKI mit NPK-Kostenmodellen) können diese Unzulänglichkeiten eliminiert oder ent­schärft werden. Das Berechnungsverfahren PKI NPK wurde bereits an vielen Tief- und Hochbauobjekten mit grossem Erfolg angewendet.
Seit 2015 kommt es auch im Untertagebau (PKI NPK-UT) zur Anwendung, was sehr viele professionelle Bauherren (Astra, SBB, Kantone etc.) begrüsst haben. Künftig kann man also auf die Norm SIA 121 OIV:2003 verzichten, da mit der Vertragsnorm SIA 123 und den PKI-Kostenmodellen NPK und NPK-UT ein mindestens ebenbürtiges Berechnungsverfahren besteht, das in der Praxis bereits eine hohe Akzeptanz gefunden hat. Daher wird die Norm SIA 121:2003 per 30. Juni 2018 zurückgezogen und aus dem Verzeichnis der Vertragsnormen entfernt.

Empfehlungen der Kommission

  • Für künftige Projekte wird empfohlen, anstelle der Norm SIA 121:2003 für die Teuerungsberechnung das Verfahren nach Norm SIA 123 mit PKI-NPK bzw. PKI-NPK-UT auszuschreiben und vertraglich zu vereinbaren.
  • Für laufende Projekte wird empfohlen, die Norm SIA 121: 2003 weiterhin anzuwenden, sofern sie im Werkvertrag vereinbart ist.
  • Für laufende Projekte im Untertagebau wäre es im Sinn einer einfacheren Anwendung der Norm SIA 121:2003 möglich, mittels Nachtrag zum Werkvertrag die Anwendung des Lohnkostenindizes UT des SBV anstelle des Formulars 1021/4 zu vereinbaren.

Auf der KBOB-Homepage sind unter der Rubrik Preisänderungsfragen u. a. diverse Berechnungsformulare für die einzelnen Verfahren sowie ein «Leitfaden für die Berechnung der Vertragsteuerung bei Bauprojekten» abrufbar. 

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