Wegweiser durch die Norm SIA 118
Mit dem Handkommentar zur Norm SIA 118 «Allgemeine Bedingungen für Bauarbeiten» liegt nun eine umfassende Orientierungshilfe zur Ausgestaltung und Abwicklung von Werkverträgen über Bauleistungen vor.
Eine der wichtigsten Normen, omnipräsent im Alltag von Bauunternehmungen, Archi-tekturschaffenden und Ingenieuren, ist die SIA 118 Allgemeine Bedingungen für Bauarbeiten. Sie regelt Abschluss, Inhalt und Abwicklung von Verträgen über Bauleistungen, d. h. konkret der Bauausführung. Als Leitnorm mit Vorrang gegenüber den übrigen Normen des SIA und anderer Fachverbände ist sie für die Schweiz das bedeutendste Regelwerk zur Vereinbarung von Bauwerkverträgen zwischen Bauherren und ausführenden Unternehmen. Die Norm wurde in ihrer ersten Fassung am 14. Dezember 1912 verabschiedet. Der letzten, 1977 publizierten Fassung der SIA 118 war eine knapp zehnjährige Revisionsarbeit vorausgegangen.
Nach punktuellen Revisionen im Jahr 1991 liegt seit Anfang 2013 nun eine sorgfältig revidierte Fassung vor. Als Anwendungshilfe und damit gewissermassen als Schlussstein der jüngsten Revision erschien kürzlich ein Handkommentar zur Norm. Anderthalb Jahre schrieben die Verfasser Hans Rudolf Spiess und Marie-Theres Huser an dem 1166 Seiten starken Werk. Marie-Theres Huser ist als Rechtsanwältin im Bereich Baurecht tätig und war Mitglied in der SIA-Kommission für Allgemeine Bedingungen Bau (KAB). Ihr Mitherausgeber Hans Rudolf Spiess ist seit 1994 Präsident der Kommission SIA 118. «Damals hat die Kommission ein SIA-Mitglied gesucht, das beide Seiten kennt», erinnert sich Spiess im Gespräch, «die Baupraxis ebenso wie die rechtliche Sphäre.»
Als ausgebildeter Bauingenieur, der später Jura studierte und sich mit seinem Büro auf die Rechtsberatung zu Bauleistungen spezialisierte, war er für diese Aufgabe wohl die Idealbesetzung. Neben seiner Beratertätigkeit ist Spiess häufig Mitglied von Schiedsgerichten und Schlichtungsgremien, aktuell etwa hat er den Vorsitz des Schlichtungsgremiums für die Bahntechnik-Bauarbeiten am Gotthard-Basistunnel inne. Spiess und seine Coautorin legen Wert auf ein Gleichgewicht zwischen Bauherrschaft und Auftragnehmern, weshalb auch der Kommentar klar die Rechte und Pflichten beider Seiten herausstellt.
Während es sich laut Spiess bei der Überarbeitung von 1991 nur um eine «Mini-Revision» handelte, betreffen die jüngsten Änderungen zahlreiche der 190 Artikel und sind umfassender. Gleichwohl spricht Hans Rudolf Spiess von einer «sanften Revision»; für eine Totalrevision der Norm, wie früher vom Schweizerischen Baumeisterverband und bis heute aus Kreisen der Rechtswissenschaft gewünscht, sah man keine Veranlassung. Die Kommission SIA 118 hat Artikel für Artikel sorgfältig auf Revisionsbedarf geprüft. Das Werk habe sich bewährt, daher sei es vor allem um Aktualisierungen, Ergänzungen und Anpassungen an Entwicklungen in der Bauvertragspraxis und neue Gesetzesbestimmungen gegangen.
Die Struktur des Handkommentars entspricht im Hauptteil jener der Norm, Angefangen von den Artikeln zu Pflichten und Begriffen des Werkvertrags über die Bauausführung bis hin zur Abnahme des Werks und der Mängelhaftung sowie Regelungen zum Zahlungsverzug des Bauherrn. Der Wortlaut der Artikel ist jeweils in drei Landessprachen wiedergegeben. Zwei nützliche Anhänge ergänzen den Hauptteil: ein ausführliches Stichwortverzeichnis mit allen gängigen Bau-, Vertrags- und Rechtsbegriffen und Verweisen auf die diese behandelnden Textabschnitte sowie eine Gegenüberstellung der Normfassungen von 1977/1991 mit jener von 2013, in der die jeweiligen Ergänzungen bzw. Streichungen übersichtlich hervorgehoben sind.