Zur Tageslichtnorm SN EN 17037
Seit 2019 gilt in der Schweiz und in der EU eine Tageslichtnorm. Im Unterschied zu einem Gesetz ist die Norm eine Empfehlung. Sie formuliert einen Standard der Tageslichtnutzung, der in individuellen Vereinbarungen zu einem verbindlichen Vertragsbestandteil erklärt werden kann. Sie umfasst vier qualitative Bereiche, deren Berücksichtigung in drei Stufen (gering, mittel, hoch) unterteilt ist.
Neben den Berechnungen haben subjektive und atmosphärische Wahrnehmungen einen ebenso wichtigen Einfluss auf das individuelle Wohlbefinden.
- 1. Tageslichtversorgung von Innenräumen
Berechnung der Beleuchtungsstärke (Lux) durch Tageslicht auf 50 % der Fläche und zur Hälfte der Tageslichtstunden. Die Berechnung kann entweder über die Ermittlung des Tageslichtquotienten oder mittels einer klimabasierten Simulation erfolgen. - 2. Sichtverbindung nach aussen
Informationen zum räumlichen Umfeld, zum Wetter und zur Tageszeit. In der Norm werden die Sichtebenen Himmel, Landschaft und Boden, die Breite des Sichtwinkels und die Aussensichtweite berücksichtigt. - 3. Besonnung
Der Betrachtungszeitraum, an dem direktes Sonnenlicht in den Raum scheinen kann, liegt bewusst in der strahlungsarmen Zeit zwischen dem 1. Februar und dem 21. März, da in dieser Phase das Bedürfnis nach direktem Sonnenlicht am grössten ist. Je nach Nutzung des Raums erwünscht oder zu begrenzen. - 4. Blendung
In Räumen, in denen anspruchsvolle Sehtätigkeiten ausgeführt werden, ist ein Blendschutz vorzusehen. Der DGP-Wert (Day Glare Probability) berücksichtigt die Beleuchtungsstärke auf Augenhöhe und der einzelnen Blendungsquellen mit hoher Leuchtdichte für die Einschätzung des Anteils unzufriedener Personen. Berücksichtigt werden Sonnenscheinzone, Fassadenausrichtung, Lichtdurchlässigkeit der Verglasung, Fenstergrösse, Blickrichtung.