Ato­mend­la­ger: Ge­setz­liche Re­ge­lun­gen zur Ents­chä­di­gung genü­gen

Atomabfälle

Neue gesetzliche Regelungen zur Entschädigung wegen Tiefenlagern für Atomabfälle sind nicht nötig, befindet der Bundesrat. Die bestehenden Regelungen genügten, hielt er Anfang Oktober in einer Antwort auf ein Postulat fest.

Date de publication
12-10-2015
Revision
10-11-2015

Entschädigungen wegen Tiefenlagern werden im 2008 verabschiedeten «Sachplan geologische Tiefenlager» geregelt, wie der Bundesrat im Bericht zu einem Postulat der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats (UREK) schreibt.

Unterschieden wird dabei zwischen Entschädigungen an Einzelpersonen, die für den Bau eines Tiefenlagers enteignet werden, und Kompensationen und Abgeltungen für Gemeinden in der Standortregion. Diese sollen für eine Leistung abgegolten werden, «welche sie für die Lösung einer nationalen Aufgabe» leisten, wie es im Bericht heisst.

Wenn negative Auswirkungen des Lagers auf eine Region festgestellt werden, dann erarbeitet die Standortregion Vorschläge für Kompensationen. Die Höhe der Zahlungen werde ausgehandelt zwischen den Standortkantonen, den Standortregionen und den Atomkraftwerken, welche den Atomabfall produzieren.

Die Zahlungen erfolgten somit auf freiwilliger oder vertraglich geregelter Basis. Eine gesetzliche Regelung könne zu diesem Aushandlungsprozess kaum etwas beitragen und sei daher nicht nötig, schreibt der Bundesrat. Zahlen müssten die Atomkraftwerke die Kompensationen erst, wenn eine rechtskräftige Rahmenbewilligung für ein Tiefenlager bestehe, hiess es weiter.

Abgeltungen sind unbestritten 

Dass Abgeltungen zu zahlen sind, bestreiten auch die Atomkraftwerkbetreiber nicht. Diese tätigten bereits entsprechende Rückstellungen. Sie zahlen sukzessive Beiträge in einen Entsorgungsfonds ein, und zwar 300 Mio. Fr. für ein Lager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle sowie 500 Mio. Fr. für hochradioaktive Abfälle.

Das Postulat der UREK vom April 2013 hatte unter anderem nach den rechtlichen Grundlagen für Kompensations- und Abgeltungszahlen im Zusammenhang mit Tiefenlagern gefragt und ob eine gesonderte Regelung dafür eingeführt werden müsse.

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