Ak­tuelle Emp­feh­lun­gen für Wett­be­werbe und Stu­die­nauf­träge

Die aussergewöhnliche Situation rund um die Covid-19-Pandemie hat auch Auswirkungen auf Wettbewerbe und Studienaufträge. Die entsprechende Kommission SIA 142/143 empfiehlt, Termine und Fristen von bereits laufenden Verfahren anzupassen und diese weiterzuführen.

Date de publication
16-04-2020
Revision
16-04-2020

Der Bundesrat hat die «ausser­ordentliche Lage» erklärt und verschärft die Massnahmen zur Bekämpfung der  Covid-19-Pandemie. Daher ist es notwendig, die Methode zur Durchführung eines Verfahrens der aktuellen Situation anzupassen.

Die Empfehlungen der Kommission für Wettbewerbe und Studienaufträge SIA 142/143 sollen in erster Linie dazu bei­tragen, die Gesundheit aller am ­Verfahren Beteiligten zu schützen, deren berufliche Existenz zu sichern und die Erarbeitung qualitativ hochwertiger Lösungen weiter zu gewährleisten – denn Wettbe­werbe und Studienaufträge sind die Aufträge von morgen.

Auch in der aktuellen Ausnahmesituation sind die Prinzipien einzuhalten, die den Ordnungen für Wettbewerbe SIA 142 und für Studienaufträge SIA 143 unter anderem zugrunde liegen: die Gleichbehandlung aller Teilnehmenden, ein transparentes Verfahren, der Dialog bei Studienaufträgen sowie eine fachkompetente und unabhängige Beurteilung.

Fristen verlängern und Termine verschieben

Von den Massnahmen des Bundes sind insbesondere folgende Phasen eines Verfahrens betroffen: Modellausgabe und allfällige Ortsbegehungen, Zusammenarbeit der Planerteams, Modellabgabe, Erstellen der verlangten Unterlagen, Durchführung des Dialogs bei Studienauf­trägen, Jurierungen sowie die öffentliche Ausstellung der Beiträge. Die Wettbewerbskommission empfiehlt daher:

  • Die mit obenstehenden Phasen verbundenen Fristen in laufenden Verfahren sollen verlängert und die Termine auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden. Dabei ist auf verbindliche An­gaben zum Zeitpunkt der Jurierung und der Ausstellung im Programm zu verzichten. Sollten dennoch Termine fixiert werden, ist darauf hinzuweisen, dass diese unter Vorbehalt der aktuellen Entwicklungen zu verstehen sind.
  • Alle Teilnehmenden sollen so früh wie möglich über Frist- und ­Terminanpassungen informiert ­werden.
  • Im Programm soll bei den Wettbewerbsverfahren, die sich in der Vorbereitung befinden, auf verbindliche Angaben zum Zeitpunkt der Jurierung und der ­Ausstellung verzichtet werden. Sollten dennoch Termine fixiert werden, ist darauf hinzuweisen, dass diese unter Vorbehalt der ­aktuellen Entwicklungen zu ­ver­stehen sind. Von der Durch­füh­rung von Studienaufträgen ist momentan abzuraten, da ein ­aus­sagekräftiger und konti­nuierlicher Dialog unter diesen ­Umständen nicht sichergestellt ­werden kann.
  • Es soll geprüft werden, ob Ver­fahren, die sich in Vorbereitung befinden, sich zeitlich verschieben und in Bezug auf Aufwand, ge­forderte Team- und Juryzusammensetzungen sowie verlangte Leistungen auf ein nützliches ­Minimum reduzieren lassen. Dies ist im Sinn von «schlanken» Verfahren – also Verfahren, die unter dem Grundsatz «so wenig wie möglich, so viel wie nötig» organisiert und durchgeführt werden.
  • Für die Verfahren, die sich in ­Vorbereitung befinden und deren ­Publikation nicht verschoben ­werden kann, ist die übliche ­Bearbeitungszeit von 60 Tagen von der Fragenbeantwortung bis zur Projektabgabe wegen der ­Einschränkungen durch die Covid-19-Pandemie angemessen zu verlängern.

Fragen zu Wettbewerben und Studienaufträgen können per E-Mail oder telefonisch an die Geschäfts­stelle des SIA gerichtet werden: 044 283 15 06 oder 142 [at] sia.ch

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