BöB: Das lan­ge War­ten hat ein En­de!

Ein Bundesgesetz mit sperrigem Titel, das für Gesellschaft, Bauherrschaften und Planende weitreichende Folgen hat. Gelingt die Einführung des revidierten BöB, macht die Schweiz einen grossen Schritt vorwärts zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele.

Publikationsdatum
14-04-2021
Michel Kaeppeli
Co-Leiter Geschäfts­bereich Normen, Leiter Fachbereich Ordnungen

Am 1. Januar 2021 ist das revidierte Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) in Kraft ­getreten. Es sichert die Rückkehr zur Qualität im Beschaffungswesen. Zugleich beendet es die unsägliche Periode der Billigangebote. Die National- und Ständeräte stimmten mit überwältigender Mehrheit – es gab nur zwei Enthaltungen – für das Gesetz. Die Volksvertreterinnen und -vertreter brachten damit unmissverständlich ihren Willen zur Neuausrichtung des Beschaffungswesens auf die globalen Nachhaltigkeitsziele zum Ausdruck.

Das revidierte BöB ist ein Gewinn für alle – ausser für die ­Anhängerinnen und Anhänger der Geiz-ist-Geil-Mentalität. Es ist eine Chance für Architekten und Ingenieurinnen, Bauherrschaften und vor allem auch für die Gesellschaft. Der SIA begrüsst den Paradigmenwechsel, denn nun deckt sich der Zweck des Bundesgesetzes mit dem Ziel des SIA, der einen zukunftsfähigen und nachhaltig gestalteten Lebensraum von hoher Qualität anstrebt.1

Für die Gesellschaft

Das BöB gilt für öffentliche Bauherrschaften. Es hat aber Auswirkungen auf die gesamte Wirtschaft, denn es setzt einen neuen Standard für nachhaltige Beschaffungen. Damit wird es auch zu einer Referenz für private Auftraggeber, die zunehmend der Öffentlichkeit Rechenschaft ablegen müssen.

Die Infrastruktur wird in diesem Land zum allergrössten Teil durch die öffentliche Hand zur Verfügung gestellt. Das Volumen der öffentlichen Aufträge beträgt jedes Jahr über 40 Milliarden Franken. Ungefähr 20 % entfallen auf den Bund, der Rest auf die Kantone und Gemeinden. Einmal erstellt, prägen Schulhäuser, Autobahnen, Tunnels etc. das Landschaftsbild über Jahrzehnte. Mit der stärkeren Berücksichtigung der Qualität bei der ­Vergabe eines Auftrags kommen wir  unserer Verantwortung gegenüber den nachfolgenden Generationen nach.

Qualität muss geleistet werden können: Damit dies auch in Zukunft der Fall ist, muss die Ausbildung des Nachwuchses gesichert sein. Eine Branche, die stark an der Qualität gemessen wird, hat grosses Interesse, attraktive Arbeitsbedingungen anzubieten, um die besten Talente anzuziehen und den Nachwuchs aktiv zu fördern.

Für die Bauherrschaft

Die Vertreter öffentlicher Bauherrschaften wünschten sich schon seit Jahren den Qualitätswettbewerb. Das revidierte Bundesgesetz gibt ihnen jetzt ein Instrument zur Hand, um dem vorteilhaftesten Angebot den Zuschlag zu erteilen. Der viel beschworene Paradigmenwechsel wird nun in die Praxis umgesetzt. Die viel gerühmte Schweizer Qualität rückt tatsächlich wieder ins Zent­rum. Dem Zuschlagskriterium der Lebenszykluskosten wird eine bedeutende Rolle zukommen. Es hilft, einem langfristigeren Denken Vorschub zu leisten, und ist damit eine wichtige Stütze für die Wahl nachhaltiger und langlebiger Lösungen.

Für die Planenden

Das BöB ist die Grundlage für faire Vergabeverfahren. Zudem hilft es, die Tiefpreisspirale zu durchbrechen, denn Dumpingangebote mit versteckten Mehrkosten erhalten nicht mehr die höchste Punktzahl in der Bewertung. Neue Instrumente führen zur zwingenden Prüfung von offensichtlichen Tiefpreisen und allenfalls sogar bis zum Ausschluss. Die Stichworte im Gesetz lauten dafür «Plausibilität des Angebotes» oder «Verlässlichkeit eines Preises». Als verlässlichstes Angebot gilt dabei jenes, das dem Median aller eingereichten Angebote entspricht. Je näher das Angebot an diesem Medianwert liegt, desto höher ist seine Punktzahl.

Auch die Harmonisierung des Vergaberechts zwischen Bund und Kantonen ist ein wichtiger Schritt. Bis anhin mussten die Planenden ihre Angebote an unterschiedliche kantonale Gesetze anpassen. Das führte zu zusätzlichem Aufwand und somit Kosten, die gerade für kleine und mittlere Büros ins Gewicht fielen. Die Harmonisierung erfolgt durch die neue Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB), die nun in einem Kanton nach dem anderen ins Parlament kommt.

Eine zu starke Preisgewichtung hat Anbieterinnen gehemmt, innovative Lösungen zu offerieren. Aber Innovation tut Not, wenn beispielsweise die durch den Baupark verursachten Treibhausgasemissionen oder Abfälle verringert werden müssen. Mit dem neuen Zuschlagskriterium «Innovation» steht jetzt ein Instrument zur Verfügung, das clevere, bisher unbekannte Lösungen honoriert.

Die Grundlage ist also gelegt zur Überwindung der unsäglichen Praxis der Vergabe an die Billigsten. Die Rückkehr zu Beschaffungen, die auf langfristigen Erfolg ausgerichtet sind, wird Tatsache. Und wenn wir uns die qualitativen Zuschlagskriterien wie Lebenszykluskosten, Innovationsgehalt, Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit vor Augen führen, dann stellen wir fest: Der nächste Schritt, hin zur Kreislaufwirtschaft, ist im neuen Gesetz schon angelegt. Packen wir die Chance!

Anmerkung

1 «Unser Ziel ist ein zukunftsfähiger und nachhaltig gestalteter Lebensraum von hoher Qualität. Darauf richten wir alle unsere Anstrengungen aus.» Aus: SIA-Broschüre, Zürich 2013

Gemeinsam stärker!
 

Der SIA ist in verschiedene Allianzen und Netzwerke eingebunden, die die Entstehung des Bundesgesetzes begleitet haben und sich nun für die gelungene Einführung stark machen. Zwei Beispiele:

AföB

Die Allianz für ein fortschrittliches Beschaffungswesen (AföB) hat die Interessenvertretung zahlreicher Verbände während der Revision des Bundesgesetzes koordiniert. Die Allianz wird im Hinblick auf das Inkraft­treten des Gesetzes genutzt, um den Planenden die zentralen Punkte zu vermitteln. Ebenfalls setzt sie sich in den Kantonen für die Übernahme der IVöB ein: www.afoeb.ch

Bauenschweiz

Bauenschweiz bildete eine Arbeitsgruppe zur Koordination von Begleitmassnahmen zur Einführung des revidierten BöB. Der SIA arbeitet in dieser Gruppe mit anderen bedeutenden Verbänden der Baubranche zusammen. Argumentarien, Informationen und Veranstaltungshinweise finden sich auf der eigens dafür eingerichteten Website www.neue-vergabekultur.ch

Die Leistung der SIA-Kommissionen
 

Der SIA stellt mit seinen Ordnungen Grundlagen für die Regelung vertraglicher Verhältnisse und die Strukturierung des Planungs- und Bauprozesses zur Verfügung. Alle Dokumente werden ehrenamtlich in den SIA-Kommissionen erarbeitet. Ein Überblick über das Themenfeld des Beschaffungswesens und weiterführende Informationen finden sich auf www.sia.ch/beschaffungswesen

SIA-Weiterbildungsangebote zum Beschaffungswesen und zu allen weiteren Elementen des Planungs- und Bauprozesses: www.sia.ch/form

Vernehmlassung
 

Die Normenkommission des SIA hat die Verständigungsnorm prSIA 115:2020-12 Kosten im Bauwesen für die Vernehmlassung freigegeben. Der Entwurf ist einsehbar auf www.sia.ch/vernehmlassungen

Stellungnahmen in deutscher oder französischer Sprache können mit dem bereitstehenden Word-Formular bis zum 10. Februar 2021 an VL115 [at] sia.ch eingereicht werden.

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