Gestörte Ordnung
Kommentar
Einst galt das honorarium als Ehrenentgelt für die Beratungsleistungen römischer Rechtsgelehrter, die Erwerbsarbeit von Standes wegen für unangemessen hielten und mit ihrer Expertise vor allem eine Steigerung des eigenen Ansehens erstrebten.
Rund 2000 Jahre später kommt dem Honorar in unserer Branche eine profanere, aber umso zentralere Bedeutung zu. So treibt auch den SIA seit vergangenem Herbst die Schaffung einer wettbewerbsrechtlich legalen und praktikablen LHO intensiv um. Gleichzeitig erwarten die Mitglieder, dass der Verein mit neuen Instrumenten dem beklagten Tiefpreiskampf entgegenwirkt und – im Sinn unserer römischen Vorfahren – das Ansehen der Baugelehrten buchstäblich wieder in Ordnung bringt.
Wie der SIA aktuell durchblicken lässt, steht nicht die Schaffung neuer Honorarberechnungsformeln im Fokus, sondern eine Anpassung der Leistungsmodelle. Zusammen mit den revidierten KBOB-Honorarempfehlungen wird so künftig wohl mehr Eigenverantwortung der Planenden bei der Offertstellung gefordert sein. Obwohl die bekannten Berechnungsformeln kommode Orientierungshilfen waren, bietet eine Revision durchaus Chancen für zukunftsgerechte Vergütungsmodelle.
Auch wir fragen uns, wie sich der SIA dieser Themen konkret annehmen wird, und werden laufend über den Revisionsprozess berichten.
Weitere Beiträge zum Thema LHO im gleichnamigen E-Dossier.