Bei Auftraggebenden und Auftragnehmenden wird oft über das Eigentum von digitalen Bauwerksmodellen (BIM-Modelle) diskutiert. Gehört das Architektur- respektive Tragwerksmodell nun dem Planungsbüro, oder der Bauherrschaft, die die Planung bezahlt hat? Es lohnt sich, dieser Fragestellung nachzugehen.