Mehr Windkraft für Schaffhausen
Der Schaffhauser Kantonsrat hat den kantonalen Richtplan genehmigt. Mit der Revision sollen die Zersiedelung gestoppt und Standorte für neue Grosswindanlagen definiert werden.
Konkret soll die Entwicklung der Bauzonen gegenseitig besser abgestimmt werden. Gemeinden innerhalb von so genannten Kooperationsräumen müssen einander mit Bauland aushelfen. Wird irgendwo eine Fläche ausgezont, muss an einem anderen Ort eine ebenso grosse Fläche eingezont werden.
Die zukünftige Siedlungsentwicklung soll sich vorwiegend auf das Kerngebiet der Agglomeration Schaffhausen sowie sekundär auf die Regionalzentren Stein am Rhein und Neunkirch konzentrieren. Baudirektor Reto Dubach (FDP) hatte im Vorfeld der Debatte betont, dass die Bauzonen im Kanton für die nächsten 15 Jahre genügend gross seien. Im Zentrum des Kantons habe es eher zu wenig Bauland, in den Gemeinden da und dort zu viel. Wer Bauland abgebe, müsse allerdings entschädigt werden.
Teilrichtplan zum Tiefenlager
Neu werden im kantonalen Richtplan zudem Gebiete festgelegt, wo Anlagen zur Gewinnung von Windenergie gebaut werden dürfen. Für Grosswindanlagen sind es vier Standorte: Chroobach, Wolkensteinerberg, Hagenturm und Randenhus.
Auch die Lagerung radioaktiver Abfälle wird erstmals thematisiert. Mit einem Teilrichtplan «Geologisches Tiefenlager» will der Kanton versuchen, stärkeren Einfluss auf die Standortauswahl zu nehmen. Mit diesem Teilrichtplan will der Kanton auf subtile Art und Weise Position gegen ein Tiefenlager beziehen.
Nach der Genehmigung durch das Kantonsparlament wird der Richtplan nun beim Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) eingereicht.