Neue Energieetikette
Aktuell gültige Energieetiketten von Elektrogeräten stiften mehr Verwirrung als Orientierung. Ab März 2021 werden die Energieklassen daher neu gekennzeichnet. Die Effizienzskala reicht noch von A (sehr effizient) bis G (nicht effizient).
Mit der Revision der Energieeffizienzverordnung (EnEV) werden die verschärften Energieeffizienzvorschriften der Europäischen Union (EU) für serienmässig hergestellte Anlagen und Geräte in das Schweizer Recht übernommen.
Die Energieetikette informiert z.B. über niedrige Energie- und Wasserverbrauchsdaten von Elektrogrossgeräten. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und wird sowohl in den Geschäften als auch bei den Internetanbietern jeweils am Produkt gezeigt. Das Energielabel soll dem Kunden auf einen Blick besonders sparsame Geräte zeigen sowie einen besseren Vergleich ermöglichen.
Erweiterung der Effizienzskala
Bei der Einführung der Energieetikette vor rund zwanzig Jahren galt für Haushaltgeräte eine Effizienzskala von A bis G. Im Laufe der Zeit wurden Haushaltgeräte aufgrund des technischen Fortschritts immer sparsamer und energieeffizienter und immer mehr Geräte erreichten die Spitzenklasse A. Aus diesem Grund erweiterte sich die Skala auf A+ bis A+++ bis D.
Die Energieeffizienzklasse A ist heute also oft längst nicht mehr spitze – und für Neugeräte sind einige tiefere Effizienzklassen schon gar nicht mehr erlaubt. Unübersichtlich wird es auch beim Vergleich unterschiedlicher Gerätegruppen. Denn jede von ihnen hat mittlerweile ihre eigene Skala.
New Label nur noch von A bis G
Ab März 2021 soll die Effizienzskala nur noch von A (sehr effizient) bis G (nicht effizient) reichen, wobei die von Grün bis Rot reichende Farbskala erhalten bleibt. Produkte, die vorher in der Energieeffizienzklasse A+++ waren, können neu in der Energieeffizienzklasse C sein. «Die neue Energieetikette schafft Spielraum für weitere Verbesserungen der Energieeffizienz.» so Diego De Pedrini, Geschäftsführer und Präsident von eae energie-agentur-elektrogeräte.
Neu haben die Energieetiketten teilweise eine interaktive Funktion mit QR-Code. Mit diesem gelangt man direkt auf die EPREL-Produktdatenbank der Europäischen Kommission, wo sich die Endverbraucherinnen und Endverbraucher über die Energieeffizienz und weitere Eigenschaften eines Geräts informieren können. In der Schweiz sind aber Energieetiketten mit und ohne QR-Code erlaubt, da die Hersteller nicht verpflichtet sind, die Daten für die in der Schweiz angebotenen Produkte in der EPREL auszuweisen.
In einem ersten Schritt werden Geschirrspüler, Waschmaschinen und Waschtrockner, Kühl- und Gefriergeräte sowie Displays wie TV-Geräte und Computermonitore mit der neuen Energieetikette gekennzeichnet, Leuchtmittel (Lichtquellen) ab 1. September 2021. Während der Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2021 (Leuchtmittel bis 31. August 2022) können «alte» und «neue» Energieetiketten im Markt sichtbar sein.
Die Einführung der neuen Energieetikette wird von der eae (energie-agentur-elektrogeräte) koordiniert und unterstützt von EnergieSchweiz und weiteren Partnern. Unter www.newlabel.ch können sich Konsumentinnen und Konsumenten über die neue Energieetikette informieren.