Pri­vat­per­so­nen müs­sen ih­re Geo­da­ten neu den Be­hör­den ge­ben

Privatpersonen sollen künftig verpflichtet werden, ihre geologischen Informationen den Kantonen und dem Bund zur Verfügung zu stellen. Der Bundesrat hat am Mittwoch entsprechende Änderungen im Bundesgesetz über Geoinformation in die Vernehmlassung geschickt.

Publikationsdatum
19-05-2021

Ebenfalls sollen geologische Daten aus Plangenehmigungsverfahren beim Bund zusammengeführt werden. Für die Raumplanung im Untergrund fehlten den Behörden heute die notwendigen geologischen Informationen, heisst es in einer Mitteilung.

Mit den Gesetzesänderungen soll die Nutzung des Untergrunds raumplanerisch koordiniert werden. So könnten Nutzungskonflikte etwa beim Grundwasser, bei Erdwärmesonden und Strom-, Wasser- oder Kommunikationsleitungen vermieden werden. Das Geoinformationsgesetz regelt neu auch die Erhebung und Zusammenführung geologischer Daten auf Stufe Bund.

Grundsätzlich sind die Kantone für die geologischen Daten zuständig. Laut der Botschaft zum Gesetz, verfügten heute jedoch «nur knapp ein Drittel der Kantone» über eine aktualisierte Regelung zur Nutzung des Untergrunds. In drei Kantonen stammt die Gesetzgebung aus dem 19. Jahrhundert und in zehn Kantonen fehle eine spezifische Regelung vollständig.

Mit der Vorlage setzt der Bundesrat die Ergebnisse eines Berichts um, den das Parlament in Auftrag gegeben hatte. Die Vernehmlassung dauert bis am 20. September.

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