Revidierte Betonnorm publiziert
Die neue Norm SN EN 206:2013
Seit Jahresbeginn ist die 2. Auflage der Betonnorm SN EN 206 «Beton – Festlegung, Eigenschaften, Herstellung und Konformität» gültig. Wir stellen die wichtigsten damit einhergehenden Neuerungen vor.
Seit dem 1. Januar 2016 ist die 2. Auflage der neuen Betonnorm SN EN 206 Beton – Festlegung, Eigenschaften, Herstellung und Konformität gültig. Sie ersetzt nicht nur die 1. Auflage, sondern auch die seit dem Januar 2003 gültige SN EN 206-1:2000 inklusive der nationalen Elemente aus dem Jahr 2013.
Um Missverständnisse hinsichtlich der 1. und 2. Auflage zu vermeiden, empfehlen wir zumindest vorläufig, den Verweis mit SN EN 206 (2. Auflage) zu machen. Bei Ausschreibungen und in Werkverträgen muss die Verweisung eindeutig formuliert sein. Es wird daher folgender Verweis empfohlen: SN EN 206:2013 (2. Auflage).
Hierarchie der Normen
Die Einführung der Norm SN EN 13670 erlaubte es, die Hierarchie der SIA- und CEN-Normen zu klären: Die Bestimmungen der Norm SIA 262 und der mitgeltenden SIA-Dokumente (Normen, Weisungen, Merkblätter) haben Vorrang gegenüber den übrigen Normen.
Wichtigste Änderungen
Nachfolgend seien die wichtigsten materiellen Änderungen in der SN EN 206 und in den nationalen Elementen genannt:
- Die Norm enthält neu Regelungen für selbstverdichtenden Beton, für Faserbeton und für Beton mit rezyklierten Gesteinskörnungen.
- Neben dem k-Wert-Ansatz wurden für die Verwendung von Betonzusatzstoffen neue Konzepte integriert (ECPC und EPCC). Die dazu nötigen Anwendungsregeln werden im noch zu erarbeitenden nationalen Anhang ND enthalten sein.
- Die Expositionsklasse XA(CH) wurde in zwei Unterklassen aufgeteilt: Sulfat- und chemischer bzw. lösender Angriff.
- Die Anforderung an die Konsistenz von Beton hat der Verwender des Betons (i. d. R. Bauunternehmer) in der Angebotsphase zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen.
- Für Betone mit hohem Sulfatwiderstand sind neu auch objektspezifische Lösungen möglich. Dabei ist eine Reihe von Vorgaben zu beachten.
- Eine für die Betonproduktion und -prüfung ganz wichtige und grundlegende Bedeutung hat die neue Definition des Produktionstags: Bisher gab es keine entsprechende Definition, weshalb ein Produktionstag pauschal 24 Stunden entsprach. Für kleinere Betonwerke oder Produktionsmengen (≤ 50 m3) bringt die Definition eine wesentliche Erleichterung.
- Auch in der nun geltenden europäischen Norm fehlen nach wie vor Dauerhaftigkeitsprüfungen und Grenzwerte. Die bisherigen schweizerischen Regelungen werden daher ohne Änderungen weitergeführt.