SIA: Qualität geht vor
Bei geistigen Dienstleistungen muss die Qualität und nicht der Preis im Vordergrund stehen so lautet eine Kernforderung des SIA zur Revision der Interkantonalen Vereinbarung zum öffentlichen Beschaffungswesen.
Seit beinahe 15 Jahren bestimmen die Regelungen der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) den Vergabeprozess der Kantone. Sie sollen sicherstellen, dass öffentliche Vergaben nach transparenten und marktwirtschaftlichen Prinzipien erfolgen. Am 22. September 2014 hat das Interkantonale Organ für das öffentliche Beschaffungswesen (InöB) den Entwurf für die neue IVöB veröffentlicht. Erklärtes Ziel ist eine Harmonisierung des Beschaffungsrechts in der Schweiz. Die Kantonsregierungen und Verbände waren eingeladen, bis zum 19. Dezember 2014 dazu Stellung zu beziehen.
Der SIA schätzt die Qualität des Gesetzesentwurfs und begrüsst die Hauptziele der Revision, weist aber auf die ungenügende Beachtung der Spezifik von intellektuellen Dienstleistungen hin: So fordert der Verein, dass der kulturellen Bedeutung der Bauwirtschaft gesetzgeberisch eine angemessene Wichtigkeit beigemessen wird. Der Gestaltungsfreiheit der Behörden bezüglich der Beschaffungsform ist Einhalt zu gebieten! Sind komplexe bauliche Lösungen gefordert, sollten grundsätzlich die Beschaffungsformen Wettbewerb und in speziellen Fällen der Studienauftrag gewählt werden. Aus SIA-Sicht ist vor allem wichtig, dass die Art der Aufgabe zwingend auch die Beschaffungsform impliziert, nicht zuletzt im Sinn einer griffigen Harmonisierung der Vergabepraxis. Dabei muss die Qualität der Lösung im Vordergrund stehen und nicht allein der Preis der zu erbringenden Leistung. Die adäquate Entschädigung bei Dialogverfahren, der wirkungsvolle Schutz geistigen Eigentums, die Verbindlichkeit der SIA-Ordnungen für Wettbewerbe, Studienaufträge und Leistungsofferten sowie die Nachwuchsförderung sind weitere Themen, für die sich der SIA in seiner Stellungnahme stark gemacht hat.