Wie viel kostet ein Schweizer Ingenieur?
Die Leistungs- und Honorarordnung ist im Umbruch. Ab 1. Januar 2020 wird die vom SIA unterhaltene und empfohlene Kalkulationshilfe nicht weiter gepflegt. Aus diesem Anlass lud der SIA Zürich Ende Oktober zu einer Podiumsdiskussion ein.
Am Ursprung der Verunsicherung stand eine Rüge: Die Wettbewerbskommission Weko bemängelte 2017, Artikel 7 der LHO sei mit dem Kartellgesetz nicht vereinbar. Die bis Ende dieses Jahres geltende Übergangsphase für die Honorarberechnung neigt sich nun dem Ende zu.
Daneben bringt auch die Digitalisierung – Stichwort BIM – Herausforderungen für Planungsbüros. Statt jedoch Ängste zu schüren, wollte sich die SIA-Sektion Zürich mit Ingenieurinnen und Ingenieuren verschiedener Generationen auf berufliche Kompetenzen besinnen und den Umgang mit zukünftigen Anforderungen debattieren. Diskussionsleiter Prof. Dr. Hartwig Stempfle, Präsident der Sektion Zürich, begrüsste dazu Prof. Thomas Vogel von der ETH, Umweltingenieurin Sora Padrutt, Bauingenieur Dr. Martin Deuring und Roman Salzmann, Absolvent Bauingenieurwissenschaften an der ETH Zürich.
In Bezug auf die Anpassungen der LHO betonte Martin Deuring, die bis jetzt angewandten Honorarordnungen seien ein Erfolgsmodell des SIA. Eine erste tauchte bereits im Jahr 1877 auf und hatte schon bedeutende Ähnlichkeit mit der heutigen Ordnung. Noch im Jahr 2003 habe die Weko bestätigt, es gebe keinen Konflikt mit dem Kartellgesetz.
Da diese Aussage seit 2017 keine Gültigkeit mehr habe, sei eine Expertengruppe zusammengetreten, um nach möglichen Alternativen zu suchen. Tatsächlich bedeute der Weko-Entscheid nicht, dass die Kalkulationshilfe nicht mehr verwendet werden dürfe. Die Büros können sie weiterhin benutzen, nur dürfe sie vom SIA nicht mehr empfohlen werden. Vorerst sei keine neue, mit dem Kartellgesetz vereinbare Kalkulationshilfe geplant.
Ob die Abschaffung der Zeitaufwandformel der LHO Chance oder Risiko darstelle, sei ohne Weiteres nicht zu beantworten – darin waren sich alle Diskussionsteilnehmer einig. Auftragnehmer müssten zukünftig deutlicher aufzeigen, welchen Aufwand sie für gute Planungsleistungen betreiben.
Heute entfalle etwa ein Drittel der Planungskosten auf Variantenstudium und Statik, eines auf Bauleitung und Administration und eines auf die Submissionspläne. Um ein finanziell günstiges Angebot unterbreiten zu können, bestehe die Gefahr, dass Büros beim ersten Drittel Einsparungen träfen – obwohl hier die grössten Möglichkeiten zur Optimierung liegen. Für Bauherrschaften könne der Offertvergleich aber zukünftig schwieriger ausfallen, da sie genau prüfen müssen, welche Leistungen von Auftragnehmerseite offeriert wird.
Ambivalent war die Diskussion im Hinblick auf die Digitalisierung. Roman Salzmann betonte, heutige Hochschulabsolventen hätten keine Berührungsängste mit BIM. Sora Padrutt wies hingegen auf die Diskrepanz von Wunsch und Wirklichkeit hin: Gerade im Tiefbau sei die vorhandene Datenqualität oft ungenügend. Die Aufgabe, ordentliche Datengrundlagen zu schaffen, sei immens und werde die Branche noch lang beschäftigen.
Vorschau
Was der Wegfall des Zeitaufwandmodells bei der Honorarberechnung bedeutet und was der Stand bei der aktuell laufenden Revision der LHO ist, beleuchten wir in unserer nächsten Ausgabe TEC21 48–49/2019. Sie erscheint am 6. Dezember 2019.