Do­ku­men­tiertes Ver­fah­ren not­wen­dig

Empfehlung der Normkommission SIA 262 zu Beton nach SN EN 206

Die Normkommission SIA 262 weist darauf hin, dass auf der Baustelle nachträglich mit Wasser versetzter Beton nicht mehr normkonform ist. Gefordert ist ein dokumentiertes Verfahren zur sicheren Durchführung.

Date de publication
07-09-2017
Revision
07-09-2017

Die nachträgliche Zugabe von Wasser zu Transportbeton, in der Regel im Fahrmischer nach dessen Ankunft auf der Baustelle, gibt immer wieder Anlass zu Diskussionen. Um Klarheit zu schaffen, werden daher nachfolgend die normativen Vorgaben und die gegenwärtige Praxis aus der Sicht der Normkommission SIA 262 dargestellt und bewertet.

Die normativen Vorgaben sehen gemäss SN EN 2016:2013, Ziffer 7.5 (2) und Nationalem Anhang, Ziffer NA7.5 grundsätzlich vor, dass Zusatzmittel, Pigmente, Fasern oder Wasser nach dem Hauptmischvorgang und vor dem Entladen – also in der Regel im Fahrmischer – hinzugefügt werden dürfen. Dies jedoch nur, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Die Zugabe erfolgt unter der Verantwortung des Herstellers.
  • Konsistenz und festgelegte Grenz­werte des Betons müssen nach der Zugabe noch eingehalten werden.
  • Es muss ein dokumentiertes Verfahren zur sicheren Durchführung im Rahmen der werks­eigenen Produktionskontrolle vorliegen.

Die zugegebenen Mengen an Zusatzmittel, Wasser, Pigmenten und Fasern (sofern der Fasergehalt festgelegt ist) müssen gemäss Ziffer 7.5 (4) auf dem Lieferschein vermerkt werden, und bei der Zugabe von Wasser ist gemäss Ziffer 7.5 (3) eine Konformitätskontrolle an einer Probe des neuen Endprodukts erforderlich. Die Zugabe solcher Zusatzmittel nach dem Hauptmischvorgang ist auf Schweizer Baustellen eher selten. Mögliche Fälle sind die Anpassung der Konsistenz durch Fliessmittel, eine Pigmentzugabe für Farbbeton oder eine Faserzugabe bei Faserbeton. Diese Zugaben müssen in der Verantwortung des jeweiligen Transportbetonherstellers erfolgen und auf dem Lieferschein dokumentiert werden.

Eine Kontrolle von Konsistenz und festgelegten Grenzwerten am neuen Endprodukt, wie von der SN EN 2016:2013 gefordert, wird in der Regel aber nicht durchgeführt. Stattdessen erfolgt eine Beurteilung der Frischbetoneigenschaften (z. B. Konsistenz, Bluten, Homogenität) nach Augenschein.

Einfluss von Zusatzmitteln

Allfällige Einflüsse der Zusatzmittel Pigmente oder Fasern auf an­dere Frischbetoneigenschaften, zum ­Beispiel auf den Luftgehalt, werden damit nicht erfasst. Gemäss einer Nachfrage bei den grössten Transportbetonunternehmen in der Deutschschweiz verfügt zudem kein Hersteller über ein dokumentiertes Verfahren zur sicheren Durchführung der Zugabe von Stoffen auf der Baustelle im Rahmen der werkseigenen Produktionskontrolle. Somit bleibt festzuhalten, dass solcher Beton nicht normkonform ist.

Die nachträgliche Zugabe von Wasser ist in der gegenwärtigen Praxis auf Schweizer Baustellen keine Ausnahme, sondern wird – meist auf Wunsch des Bauunter­nehmers – häufiger vorgenommen. Ausführender ist der Chauffeur des Fahrmischers, der die Wasserzugabe zumeist auf dem Lieferschein dokumentiert. In der Regel wird das Transport­betonwerk zuvor nicht benachrichtigt, ebensowenig findet eine Konformitätskontrolle an einer Frischbetonprobe des ­ neuen Endprodukts statt. Auch hier ­verfügt keiner der angefragten Hersteller über ein dokumentiertes Verfahren zur sicheren Durchführung der Zugabe von Stoffen auf der Baustelle im Rahmen der werkseigenen Produktionskontrolle. Somit ist ein solcher Beton ebenfalls nicht normkonform.

Die Kommission SIA 262 beurteilt insbesondere die nachträgliche Wasserzugabe kritisch: Das zuge­gebene Wasser dient als billiges «Fliessmittel» zur Einstellung der Konsistenz auf der Baustelle, was sich – wie durch die Betonhersteller festgestellt – in einer grossen Diskrepanz zwischen der Bestellkonsistenz und der Einbaukonsistenz eines Betons äussert.

Nachteilige Auswirkungen sind möglich

Dies ist keineswegs nur ein normatives Problem: Die Wasserzugabe wirkt sich nachteilig auf die Festbetoneigenschaften aus (u. a. reduzierte Festigkeit und Dauerhaftigkeit, erhöhtes Schwindmass), wofür die Beteiligten verantwortlich sind. Die Kommission hat daher den Fach­verband der Schweizerischen Kies- und Betonindustrie (FSKB) und den Schweizerischen Baumeister­verband (SBV) aufgefordert, ihre Mit­glieds­unternehmen über den Sachverhalt zu unterrichten und entsprechende Massnahmen durch Schulungen umzusetzen. Aber auch die in der Bauleitung tätige Inge­nieure und Architekten sollten der nachträglichen Zugabe von Zusatzmitteln, Pigmenten, Fasern und insbesondere Wasser auf der Baustelle künftig mehr Beachtung schenken: Eine Wasserzugabe erfordert grundsätzlich ein dokumentiertes Verfahren zur sicheren Durchführung der Zugabe von Stoffen auf der Baustelle. Wird ausnahmsweise Wasser zugegeben, z. B. zur Gewährleistung der vereinbarten Bestellkonsistenz bei heisser Witterung und unplanmässig langen Wartezeiten der Fahrmischer, ist dies unter allen Beteiligten abzusprechen, wobei die Konsistenz anhand der festgelegten Grenzwerte am neuen Endprodukt zu prüfen und zu dokumentieren ist.
 

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