Neue Bun­des­asyl­zen­tren: Un­ge­wis­se Pas­sa­gen

Editorial

Publikationsdatum
07-02-2019
Revision
07-02-2019

Geht es um das Grundbedürfnis nach Schutz des Lebens, ­wandert unsere Vorstellung in Richtung Urhütte. Wie weit sich die Asyl­zentren in der Schweiz in Gebäudeform und Funk­tion inzwischen davon entfernt ­haben, schildert die aktuelle Ausgabe von TEC21.
Das im März 2019 in Kraft tretende Gesetz zum ­beschleunigten Asylverfahren ist ein bedeutender Schritt: 60 % aller Verfahren sollen zukünftig direkt in Asylzentren des Bundes stattfinden, damit sich für die Asylsuchenden die Zeit der Un­gewissheit durch lange Wege und Terminfindungsprozesse nicht un­nötig ausdehnt. Die Bündelung der Infra­strukturen macht neben einer perso­nellen Neuausrichtung auch eine Reihe von Neu­bauten erforderlich, denn um den Personal­auf­wand überschaubar zu halten, müssen die Häuser eine gewisse Mindestgrösse aufweisen. Ihre elementare Aufgabe ist es, die unterschiedlichsten Menschen für zwei bis maximal 140 Tage unter einem Dach zu versammeln. Es geht aber auch um den baulichen Ausdruck einer heiss umstrittenen politischen Frage, die sich insbe­sondere während der komplizierten Stand­ort­findung in Form von Machbarkeits­studien oder zahllosen Einsprachen abbildet.
Diese wiederum generieren vermeidbare indirekte Kosten um das Asylwesen, die mit der politischen und ge­sellschaftlichen Un­einigkeit zu tun haben – und nicht mit den Asylsuchenden.

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