Neue Bundesasylzentren: Ungewisse Passagen
Editorial
Geht es um das Grundbedürfnis nach Schutz des Lebens, wandert unsere Vorstellung in Richtung Urhütte. Wie weit sich die Asylzentren in der Schweiz in Gebäudeform und Funktion inzwischen davon entfernt haben, schildert die aktuelle Ausgabe von TEC21.
Das im März 2019 in Kraft tretende Gesetz zum beschleunigten Asylverfahren ist ein bedeutender Schritt: 60 % aller Verfahren sollen zukünftig direkt in Asylzentren des Bundes stattfinden, damit sich für die Asylsuchenden die Zeit der Ungewissheit durch lange Wege und Terminfindungsprozesse nicht unnötig ausdehnt. Die Bündelung der Infrastrukturen macht neben einer personellen Neuausrichtung auch eine Reihe von Neubauten erforderlich, denn um den Personalaufwand überschaubar zu halten, müssen die Häuser eine gewisse Mindestgrösse aufweisen. Ihre elementare Aufgabe ist es, die unterschiedlichsten Menschen für zwei bis maximal 140 Tage unter einem Dach zu versammeln. Es geht aber auch um den baulichen Ausdruck einer heiss umstrittenen politischen Frage, die sich insbesondere während der komplizierten Standortfindung in Form von Machbarkeitsstudien oder zahllosen Einsprachen abbildet.
Diese wiederum generieren vermeidbare indirekte Kosten um das Asylwesen, die mit der politischen und gesellschaftlichen Uneinigkeit zu tun haben – und nicht mit den Asylsuchenden.
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