Raum­pla­nung: Ber­ni­sche Ge­mein­den sol­len nach in­nen wach­sen

Bernische Gemeinden sollen künftig vor allem in ihrem Inneren wachsen und neues Bauland nur noch in Ausnahmefällen einzonen. Dies sieht der überarbeitete kantonale Richtplan vor, der am Donnerstag in die Mitwirkung und Vernehmlassung geschickt wurde.

Publikationsdatum
19-09-2014
Revision
01-09-2015

Mit dem überarbeiteten Richtplan trägt der Kanton Bern den Änderungen des Raumplanungsgesetzes auf nationaler Ebene Rechnung. Die Schweizer Stimmberechtigten hatten im März 2013 einer Änderung zugestimmt, um die Zersiedlung der Landschaft zu stoppen und Kulturland zu schonen.

Die Gemeinden sollen neu nicht in erster Linie am Siedlungsrand wachsen, sondern sich schwerpunktmässig nach Innen entwicklen. Es gehe aber auch nicht darum, die Gemeinde unbegrenzt zu verdichten. Einzonungen sollen in gut begründeten Fällen vor allem an zentralen Orten und in Regionalzentren weiterhin möglich sein.

Geändert wurden im Richtplan insbesondere die Vorgaben für die Ortsplanungen der Gemeinden im Bereich Siedlung. Neu soll die Grösse der möglichen Bauzonen gemäss differenzierten Wachstumsannahmen und der Dichte der bestehenden Bebauung festgelegt werden. Wie bisher werden vorab die nicht überbauten Bauzonen berücksichtigt.  Gemeinden des gleichen Raumtyps sollen gleich behandelt werden.

Mit den Richtplan soll auch ermöglicht werden, dass der Kanton Bern bevölkerungsmässig im schweizerischen Durchschnitt wachsen kann. Das Wachstum soll aber eben nicht flächig, sondern bodensparend erfolgen. Bis der neue kantonale Richtplan vom Bund genehmigt ist, gilt ein Moratorium für Einzonungen.

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