Rhein­fall-Ge­setz kommt vor das Volk

Das Schaffhauser Wasserwirtschaftsgesetz soll revidiert werden. Dank den massiven Widerständen aus Fischerei- und Umweltkreisen kommt es am 18. Mai 2014 zu einer kantonalen Volksabstimmung.

Publikationsdatum
20-02-2014
Revision
01-09-2015

Der Verband Aqua Viva lehnt die Vorlage ab, da sie Tür und Tor öffne für ein neues Wasserkraftwerk am Rheinfall. Das  Naturdenkmal Rheinfall, ein Flachmoor von nationaler Bedeutung sowie  wertvolle Äschenlaichgebiete machen den Rheinabschnitt zwischen Stein am Rhein und Neuhausen zu einer landschaftlich wertvollen und einzigartigen Hochrheinstrecke, die es zu erhalten gelte.

Das heutige Wasserwirtschaftsgesetz verbietet deshalb ein neues Wasserkraftwerk am Rheinfall und einen Höherstau beim Kraftwerk Schaffhausen. Die geplante Revision jedoch bedroht nun diesen einmaligen Hochrheinabschnitt und öffnet Tür und Tor für die beiden Projekte. Aqua Viva setzt sich gegen die Revision des Wasserwirtschaftsgesetztes ein und fordert damit die ungeschmälerte Erhaltung der Hochrheinstrecke.

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