«Erst standen wir den Windtürmen kritisch gegenüber»
Umbau Schulhaus Pestalozzi Basel
Aktuell wird das Schulhaus Pestalozzi in Basel umgebaut und instandgesetzt. Teil 3 unserer Artikelserie wirft einen Blick auf Fragestellungen der Denkmalpflege und auf die teils unkonventionellen Lösungen.
Lesen Sie auch «Nach oben gedacht», den Artikel zur Architektur des Projekts sowie «Reportage Schulhaus Pestalozzi: Fokus Tragwerk».
espazium.ch: Vor einiger Zeit lautete das Credo in Denkmalpflege, Neues durch eine zeitgenössische Formensprache vom historischen Bestand zu unterscheiden. Heute sieht man immer mehr Rekonstruktionen, am Schulhaus Pestalozzi beispielsweise die neuen Windtürme, erstellt nach historischen Vorbildern, oder den Aufbau des Liftturms. Was ist dazu die Haltung der Basler Denkmalpflege – allgemein und speziell bei diesem Umbau?
Romana Martic: Man muss unterschieden zwischen der klassischen Rekonstruktion und dem Bau komplett neuer Elemente im Sinn eines Um- oder Ausbaus. Im vorliegenden Projekt sind beide Themen vertreten – einerseits die Rekonstruktion nach Befund, bei welcher man etwas, das ursprünglich vorhanden war und das zwischenzeitlich verschwunden ist, auf der Grundlage von historischen Belegen wieder herstellt. So liegen uns beim Schulhaus Pestalozzi beispielsweise bauzeitliche Plangrundlagen und historische Fotografien vor, die uns zeigen, wie die originalen Windtürme auf dem Dach oder auch die ursprünglichen Fenster gestaltet waren.
Andererseits haben wir bei diesem Projekt auch den Fall, dass etwas komplett Neues – der Turmaufbau bei der Liftüberfahrt – hinzugefügt wird. Dies jedoch in einer Formensprache und Materialisierung, die dem historischen Charakter des bestehenden Gebäudes entspricht. Diese konservativere Haltung bei Um- und Ausbauten hat viel mit unserem Denkmalschutzgesetz hier in Basel-Stadt zu tun. In unseren gesetzlichen Bestimmungen zur Schutzzone ist festgelegt, dass Um- und Ausbauten dem historischen und künstlerischen Charakter der bestehenden Bebauung entsprechen müssen und diesen Charakter nicht beeinträchtigen dürfen. Beim Schulhaus Pestalozzi handelt es sich zwar nicht um ein Objekt in der Schutzzone, aber dieser Grundsatz, dass neue Zutaten den historischen Charakter respektieren müssen, prägt unsere allgemeine denkmalpflegerische Haltung. Diese Haltung des Integrierens – das Neue soll nicht auf den ersten Blick sofort als solches erkennbar sein, sondern sich subtil in den historischen Bestand einfügen –, unterscheidet sich grundsätzlich von der Haltung des Kontrastierens. Letztere ist in gewissen Regionen und Ländern durchaus noch verbreitet. Ihre Beobachtung ist aber ganz richtig: In der Schweiz entspricht das Credo des Kontrastierens nicht mehr dem allgemeinen Zeitgeist in Architektur und Denkmalpflege.
Beim Schulhaus Pestalozzi gibt es einerseits die Windtürme, die nach historischem Vorbild rekonstruiert werden, andererseits gab es einst auch Gauben, auf deren Wiederherstellung jedoch zugunsten von Dachflächenfenstern verzichtet wird. Wie kommt es zu dieser Mischform aus Rekonstruktion und neuen Elementen?
In der Vorstudie wurde intensiv untersucht, ob die ursprünglichen Gauben rekonstruiert werden können, um die Belichtung der neuen Schulräume im Dach traditionell zu gewährleisten. Bei den historischen Gauben handelte es sich jedoch lediglich um kleine Lüftungsgauben, bauzeitlich handelte es sich ja nur um ein Kaltdach und kein beheiztes und ausgebautes Dach. Im Raum stand somit zeitweise eine Hybridlösung: Rekonstruierte und leicht grösser dimensionierte Gauben auf der Strassenseite in Kombination mit neuen Dachflächenfenster zur besseren Belichtung auf der Hofseite. Mit der im Laufe des Projekts veränderten Raumaufteilung machte diese Variante jedoch keinen Sinn mehr: Um die nötige Belichtung zu gewährleisten hätten die Gauben so massiv vergrössert werden müssen, dass sie nicht mehr zu den Proportionen des Gebäudes und der darunterliegenden Fassade gepasst hätten. So entschied man sich aufgrund der inneren Disposition letztlich komplett gegen die Rekonstruktion der Gauben und analog zum Dachausbau des benachbarten Schulhaus St. Johann nur für Dachflächenfester.
Die Rekonstruktion der Windtürme war keine denkmalpflegerische Auflage. Sie ergab sich aus einer technischen Notwendigkeit und resultierte aus der Idee der Architekten, sich diese einst vorhandenen Elemente für die neue Lüftung zu Nutze zu machen. Beim benachbarten, 2015 instandgesetzten Schulhaus St. Johann hatte man die Erfahrung gemacht, dass die Dachräume im Sommer rasch überhitzen. Für den Dachausbau beim Schulhaus Pestalozzi wurde demnach eine Lüftung verlangt. Im ersten Moment standen wir dem Prinzip der Auskühlung via Lüftungsklappen im Kniestock und den rekonstruierten Windtürmen kritisch gegenüber. Nur die Windtürme auf dem Dach zu rekonstruieren, jedoch nicht die Gauben, erschien uns inkonsequent und widersprüchlich. Die Idee, die Windtürme für diese neue bzw. eigentlich auch alte Nutzung wiederherzustellen hat jedoch auch etwas Bestechendes, weshalb wir der Sache im Sinn eines Experiments auch nicht im Wege stehen wollten.
Neben den Gauben und den Windtürmen gibt es als drittes grosses Thema der Denkmalpflege noch die Weiterführung des Lift bis ins Dachgeschoss, realisiert als historisch wirkender, aber neuer Turm. Wie sahen die Überlegungen dazu aus?
Dabei handelt es sich um keine Rekonstruktion, sondern um ein völlig neues Element. Die Realisierung ist ein klassischer Kompromiss zwischen Denkmalpflege und Nutzerbedürfnissen sowie vor allem den Anforderungen an die Rollstuhlgängigkeit. Wir wünschten lange keine Veränderung der historischen Dachform bzw. keine Liftüberfahrt. Der Lift befindet sich in den ehemaligen Lehrertoiletten und wurde bei einer Instandsetzung vor ca. zwanzig Jahren eingebaut – eigentlich der ideale Standort neben dem Treppenhaus. Der Ausbau des Dachgeschosses bedingt nun aber eine Weiterführung des Lifts in das Dach, was an gegebener Stelle eine Dachüberfahrt zur Folge hat. Wir waren deshalb anfänglich gegen ein Weiterführen des Lifts und plädierten für eine andere Lösung, wie die Erstellung eines separaten Lifts zwischen oberstem Vollgeschoss und Dach an anderer Stelle. Pro Infirmis hatte jedoch bei einer solchen Variante Bedenken bezüglich der Diskriminierung geäussert. Daher stimmten wir einer Liftüberfahrt unter der Bedingung einer möglichst gut eingepassten Gestaltung zu. Im Planerwahlverfahren brachten MET Architects dann den Vorschlag eines neuen turmartigen Abschlusses. Über seine Formgebung und Materialisierung bzw. die Frage, wie historisierend oder eben nicht historisierend dieser sein darf, wurde diskutiert. Der Tenor war grundsätzlich: Auf den ersten Blick soll sich der neue Turmaufbau einfügen, aber auf den zweiten Blick und bei genauer Betrachtung der Details darf man merken, dass es sich um ein neues Element handelt.
Der Ausbau des Dachgeschosses bedingt die Erweiterung des Treppenhauses. Während die Denkmalpflege bei der Architektur genau hinschaut und bis in kleine Massstäbe involviert ist, wird bei der Tragkonstruktion – in diesem Fall – ein recht grosser Eingriff in Kauf genommen. Wie ist hier die Herangehensweise der Denkmalpflege? Gibt es Überlegungen, bspw. um historische Tragwerke erhalten zu können?
Die mögliche Eingriffstiefe in das Tragwerkt hängt genauso wie auch bei der übrigen Substanz immer vom jeweiligen Zeugnis- und Seltensheitswert ab. Es gibt natürlich Fälle, wie beispielsweise bei mittelalterlichen oder barocken Dachstühlen, in welchen wir Spezialisten für historische Tragwerke hinzuziehen, ein sehr konservativer Umgang mit dem Tragwerkt erforderlich ist und ein solcher Eingriff wie hier beim Pestalozzischulhaus nicht möglich wäre.
Was ist beim Umbau Schulhaus Pestalozzi aus denkmalpflegerischer Sicht besonders? Was besonders herausfordernd?
Oft sind die Gebäude, die im Besitz des Kantons sind, aussergewöhnlich gut dokumentiert, was für unsere Arbeit ein Segen ist. Beim Schulhaus Pestalozzi sind beispielsweise tolle, sogar colorierte bauzeitliche Detailpläne von den Fenstern überliefert. Das stellt eine ungemein wertvolle Grundlage für die Rekonstruktion der Fenster dar. Ganz allgemein handelt es sich beim vorliegenden Projekt um ein recht typisches Umbauprojekt im denkmalpflegerischen Kontext: Es bildet die realen Kompromisse zwischen Denkmalpflege, Nutzerbedürfnissen und heutigen Normen, jenseits denkmalpflegerischer Idealvorstellungen und Dogmen beispielhaft ab.
Romana Martic ist gebietsverantwortliche Bauberaterin bei der Kantonalen Denkmalpflege Basel-Stadt und hat das Projekt betreut.