Ses­sel­lift am Weis­sen­stein: Fahrt be­en­det

Das Schicksal des ­Ses­sellifts am Weis­senstein ist besiegelt: Das Bundesverwaltungsgericht gab für den Abbruch des «Sesseli» grünes Licht.

Publikationsdatum
26-06-2013
Revision
28-10-2015

Die Debatte schwelte seit Jahren, nun setzten ihr die Richter definitiv ein Ende: Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass der Plangenehmigungsentscheid des Bundesamtes für Verkehr rechtens ist und die Weissenstein-Sesselbahn abgebrochen werden darf. Der Schweizer Heimatschutz, Kläger im Verfahren, verzichtet auf eine Überprüfung des Entscheids beim Bundesgericht. Einen ähnlichen Fall hatte es 2008 mit der nahezu baugleichen Sesselbahn Kandersteg–Oeschinensee BE gegeben. 

Die Letzte ihrer Art

Der Solothurner Verein «Pro Sesseli» appellierte seit 2006 vehement an die Betreiber, auf einen Neubau zu verzichten, stattdessen die bestehende Anlage zu sanieren und so gut als möglich und sinnvoll an die heutigen Sicherheits- und Komfortanforderungen anzupassen – ist sie doch nach dem Abbruch der Bahn in Kandersteg die letzte dieses Typs in der Schweiz. Mit dem ­Abbruch gehe ein bedeutender Zeuge der schweizerischen Bahntechnik- und Fremdenverkehrsgeschich­te unwiederbringlich verloren. Die mindestens doppelt so hohen Transportkapa­zitäten der neuen Bahn wertet der Verein als Startschuss für das Entstehen eines Massentourismus auf dem Weissenstein.

Ausstellen oder Erleben 

Nun soll die seit 2009 still­stehende Anlage noch in diesem Jahr abgebrochen werden. Ab Herbst 2014 wird eine Sechser-Kabinenbahn in Betrieb sein – sicher und bequem. Der neue Komfort steht aber in keinem Verhältnis zum früheren Erlebnis der 16-minü­tigen Fahrt. Die Seilbahn Weissenstein AG plant eine umfassende Dokumentation des historischen Sessellifts und eine Ausstellung von alten Bahnteilen in der neuen Talstation.

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