Pro­jekts­tart Test­pla­nun­gen

Sitzung der Zentralkommission für Ordnungen 2/2016

Der SIA erarbeitet ein Hilfsmittel für die Organisation von Testplanungen. Zudem trifft die Zentralkommission für Ordnungen Vorbereitungen für die Publikation des revidierten Gesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen.

Date de publication
28-07-2016
Revision
28-07-2016
Michel Kaeppeli
Co-Leiter Geschäfts­bereich Normen, Leiter Fachbereich Ordnungen

Neben der Berichterstattung über laufende Projekte befasste sich die Zentralkommission für Ordnungen (ZO) hauptsächlich mit Fragestellungen, die zu einer verbesserten Zusammen­arbeit zwischen Planern verschiedener Disziplinen, aber auch zwischen Planern und Auftraggebern führen werden. Bereits heute umfasst das Portfolio der ZO Reglemente für alle drei Beschaffungsformen Wett­bewerb, Studienauftrag und Leistungsofferten.

Der SIA stellt dafür die folgenden von Planern und Auftraggebern gemeinsam erarbeiteten Reglemente zur Verfügung: SIA 142 Ordnung für Architektur- und Ingenieurwettbewerbe, SIA 143 Ordnung für Architektur- und Ingenieurstudienaufträge sowie SIA 144 Ordnung für Ingenieur- und Architekturleistungsofferten. Die Ordnung SIA 143 unterscheidet zwischen Studienaufträgen mit und ohne Folgeauftrag. Letztere bilden die Grundlage für die Durchführung einer Testplanung.

Die ZO hat sich entschieden, zusätzliche Ausführungen zu den mit einer Testplanung verbundenen Eigenschaften in einem ergänzenden Dokument zur Verfügung zu stellen, und hat das entsprechende Projekt gestartet.

Bereich Vergabewesen

Die Präsidenten der Kommissionen SIA 142/143 und SIA 144 haben über die nächsten Schritte im Hinblick auf den Abschluss der Revision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) berichtet. Zudem prüfen sie, welche Massnahmen getroffen werden können, damit sich die Situation im Bereich der Beschaffungen verbessert und  wieder vermehrt die Qualität der Leistungen im Vordergrund steht. Der Austausch zwischen den beiden Kommissionen soll durch die Einberufung einer Koordinationsgruppe vertieft und weiter intensiviert werden.

Digitalisierung und Ordnungsbereich

Seit einigen Jahrzehnten hat die elektronische Datenverarbeitung Einfluss auf die Entwicklung der Wirtschaft. In jüngster Zeit hat dies verstärkt auch Auswirkungen auf die Zusammenarbeit der am ­Planungs- und Bauprozess Betei­ligten. Daraus ergeben sich auch juristische Fragen, nämlich in Bezug auf Haftung, Urheberrechte sowie die Zuordnung der Verant­wortung. Die ZO veranlasst hierzu eine Untersuchung, die das restliche europäische Umfeld ein­bezieht.

Sur ce sujet