CO2-Ge­setz: «Der SIA hätte sich ei­nen ra­di­ka­le­ren An­satz gewünscht»

Voraussichtlich am 13. Juni 2021 entscheiden die Schweizer Stimmberechtigen über das revidierte CO2-Gesetz. Jörg Dietrich, SIA-Fachverantwortlicher Klima/Energie, fasst die Auswirkungen für die Baubranche je nach Ausgang der Abstimmung und die Beteiligung des SIA am Vernehmlassungsverfahren zusammen.

Date de publication
24-02-2021
Julia Jeanloz
Redaktorin in ­Verant­wortung für die SIA-Beiträge bei der Zeitschrift Tracés

Im Herbst 2020 ging die dreijährige Beratungszeit über die Totalrevision des CO2-Gesetzes mit der Schlussabstimmung im Parlament zu Ende. Das Gesetz soll im Jahr 2022 in Kraft treten. Darin werden die Ziele und Instrumente der Schweizer Klimapolitik bis 2030 definiert. Aufgrund von Verzöge­rungen bei der Totalrevision verabschiedete das Parlament im Winter 2019 eine Übergangsregelung, die ab 2021 in Kraft tritt – diese basiert auf der parlamentarischen Initiative Burkart (17.405).

Gegen die Gesetzesrevision haben Vertreter der Transport-, Bau- und Automobilindustrie ein erstes Referendum ergriffen, das von der SVP unterstützt wird. Ein zweites mögliches Referendum wird von einzelnen Westschweizer Sektionen der Bewegung «Klimastreik Schweiz» angestrebt. Die Einwände gegen das Gesetz ­verfolgen zwar voll­kommen gegen­sätzliche Ziele, doch immerhin eröffnen sie die Diskussion über die Neuerungen der Revision und darüber, wie sie sich auf die Arbeit der Baufachleute auswirken dürften.

Jörg Dietrich, Fachverantwortlicher Klima/Energie der SIA-Geschäftsstelle, erörtert die wichtigsten Änderungen der Gesetzesrevision und die Beteiligung des SIA am Vernehm­lassungsverfahren.

SIA: Herr Dietrich, welche Schwerpunkte des neuen Gesetzestexts sind besonders hervorzuheben?

Jörg Dietrich: Mit dem neuen CO2-Gesetz setzt die Schweiz das Pariser Klimaabkommen um und verpflichtet sich bis 2030 zur Reduktion ihrer Treibhausgasemissionen um 50 % gegenüber 1990. Das Gesetz sieht vor, dass 75 % der Emissionen im Inland eingespart werden müssen. Ab 2023 dürfen die jährlichen Emissionen bestehender Gebäude, deren Heizung ersetzt werden muss, 20 kg CO2 pro Quadratmeter beheizte Wohnfläche nicht überschreiten. Dieser Grenzwert soll zudem alle fünf Jahre herabgesetzt werden.

Neubauten dürfen demnach ab 2023 keine CO2-Emissionen mehr verursachen, wobei in Kantonen, die bereits ein revidiertes Energiegesetz umsetzen, eine Übergangsregelung zum Tragen kommt. Ausserdem kann gemäss Verursacherprinzip und zur Förderung klimafreundlicher Alter­na­tiven die Lenkungsabgabe für fossile Brennstoffe auf bis zu 210 Fr. pro Tonne CO2 erhöht werden.

SIA: Wie hat sich der SIA ins Vernehmlassungsverfahren zum neuen CO2-Gesetz eingebracht?

Jörg Dietrich: Nach der Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens zur Gesetzesvorlage wurde der SIA im Jahr 2018 eingeladen, der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK) des Nationalrats seinen Standpunkt darzu­legen. Der SIA war der Meinung, dass die ursprünglich vorgesehene Reduktion der Treibhausgasemissionen um 30 % im Inland nicht genügt, um das Pariser Klimaabkommen einzuhalten, und schlug deshalb ein strengeres Ziel vor. Er setzte sich für eine Verringerung der Emissionen bis 2030 um 60 % gegenüber 1990 ein, damit die Klimaerwärmung auf 1.5 °C beschränkt werden kann.

SIA: Welche Erfolge konnte der SIA bei seiner Mitarbeit verbuchen?

Jörg Dietrich: Wir dürfen nicht vergessen, dass neben dem SIA diverse andere Akteure ebenfalls an der Gesetzesrevision beteiligt waren. Dass der inländische Anteil der Emissionsreduktion gegenüber 1990 von 30 auf 37.5 % steigt, entspricht natürlich dem Anliegen des SIA. Er hatte eine noch stärkere Reduktion im Sinn, doch ein Gesetz muss für einen gewissen Ausgleich sorgen, um im Parlament und beim Volk mehrheitsfähig zu sein.

SIA: Was würde passieren, falls das Gesetz abgelehnt würde?

Jörg Dietrich: Das bisherige Gesetz gilt für die Zeitperiode von 2013 bis 2020. Sollte das revidierte Gesetz abgelehnt werden, gäbe es keine neuen Zielvorgaben für die Reduktion von Treibhausgasemissionen bis ins Jahr 2030. Es müsste also ein neues Gesetz erarbeitet werden – ein riesiger Zeitverlust!

SIA: Jedes Gesetz ist das Ergebnis einer Einigung und deshalb stets ein Kompromiss. Hadern Sie in gewisser Weise mit diesem Gesetz?

Jörg Dietrich: Wir müssen uns darüber im Klaren sein, dass die Schweiz mit den gesetzlich vorgeschriebenen Massnahmen nicht in der Lage sein wird, die Klimaerwärmung bis ins Jahr 2050 auf 1.5 °C zu beschränken. Der SIA hätte sich einen radikaleren Ansatz gewünscht, insbesondere mit Blick darauf, wie andere Länder, darunter Finnland und Schweden, dieses Ziel bereits bis 2035 beziehungsweise 2045 erreichen wollen. In Anbetracht der heutigen politischen Situation und der Tatsache, dass die Gesellschaft die Dringlichkeit des Handlungsbedarfs noch nicht ganz erfasst hat, sieht der SIA im neuen Gesetz dennoch einen annehmbaren Kompromiss.

Anmerkung
Das Interview erschien zuerst in TRACÉS in der Ausgabe vom 11. Januar 2021. Das Interview führte Julia Jeanloz, verantwortliche Redaktorin für die SIA-Seiten bei TRACÉS, im Auftrag des SIA.

In seinem Positionspapier «Klimaschutz, Klimaanpassung und Energie» hat der SIA zum Ziel des Bundesrats «Netto-Null-Treibhausgasemissionen» für die Schweiz bis 2050 sechs Leitsätze zu den Energieeffizienzzielen, zur Energiestrategie 2050 des Bundes sowie zur bundesrätlichen Klimastrategie formuliert. Das Positionspapier ist hier downloadbar: www.sia.ch/de/themen/klimaschutz-klimaanpassung/

Das Referendumskomitee gegen das CO2-Gesetz hat am 12. Februar 2021 die notwendigen Unterschriften eingereicht. Der SIA lehnt das Referendum ab, denn das CO2-Gesetz ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer klimaneutralen Schweiz. Deshalb ist er auch Mitglied des
Komitees Schweizer Wirtschaft für das CO2-Gesetz: CO2-gesetz-jetzt.ch

Sur ce sujet