Erd­be­be­nertüch­ti­gung denk­mal­ges­chütz­ter Gebäude

Editorial TEC21 11/2023

Date de publication
13-04-2023

Ein fiktiver Dialog?

Denkmalschutz: «Am besten alles beibehalten.»
Ingenieure: «Und ergänzen?»
Denkmalschutz: «Am besten alles beibehalten, nur besser.»

Man könnte es als ein ewiges Dilemma im Umgang mit historisch wertvollen Bauwerken bezeichnen: Modernisie­rungen oder Ertüchtigungen können die alte Bausubstanz beeinträchtigen oder ihre Wirkung schmälern. Ob es Eingriffe braucht, ist situationsabhängig. Über die Höhe eines Türstocks kann man streiten – die Menschen wurden in den letzten Jahrhunderten zwar immer grösser, können sich aber auch heute noch bücken. Statische Ertüchtigungen stehen da schon auf einem anderen Blatt. Herrscht Gefahr, muss etwas unternommen werden – auch wenn die Gefährdung gar nicht immer offen­sichtlich ist.

Verheerende Erdbeben sind in der Schweiz nicht an der Tagesordnung. Die Baunormen fordern aber erdbebensichere Bauten. Die Baunormen? Nein, diese geben nur Wegweisung, wie man zu solchen kommt. Fordern sollte dies die Vernunft. Denn der Ausspruch «Die Kastanie im Biergarten blüht, freue dich, du bist auf erdbebensicherem Gebiet», den Gerhard Polt im Film «Herr Ober!» zum Besten gibt, ist ein Trugschluss.

TEC21 11/2023 behandelt ein hochaktuelles Thema – nicht, weil es viele Denkmäler gibt, sondern weil auch bei uns Erdbeben vorkommen.

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