Re­gu­la­rien zur Wer­k­Bund­Stadt: Städ­te­bau und Ar­chi­tek­tur der Häu­ser

Data di pubblicazione
12-01-2017
Revision
19-01-2017

Regularien für den Städtebau:

  1. Das Leitbild der WerkBundStadt ist das einer dichten, sozial und funktional gemischten Stadt.

  2. Das vorhandene Wohnhaus an der Quedlinburger Strasse bleibt erhalten.

  3. Die Bebauungs- und Nutzungsstruktur des Quartiers und die Struktur seiner neuen Wege, Strassen und öffentlichen Räume sollen sich in die vorhandene Nachbarschaft integrieren und diese bereichern.

  4. Es soll eine öffentliche Verbindung zwischen Quedlinburger Strasse und Am Spreebord für Fussgänger und Fahrradfahrer entstehen, die für Autos, Müllfahrzeuge und Krankenwagen nach Süden auch befahrbar ist. Der Entwurf soll sich in Richtung der vorhandenen und für den Verbindungskanal und die Spree in Aussicht gestellten weiteren Fussgänger und Fahrradbrücken orientieren. Ein weiterer autogerechter Strassen oder Brückenbau ist im Zusammenhang mit der WerkBundStadt nicht gewollt.

  5. Das oberirdische Parken von Fahrzeugen ist nicht erwünscht.

  6. Jedes Haus soll eine erkennbare Adresse haben und von einem öffentlichen Raum – Weg, Strasse oder Platz – erschlossen sein.

  7. Für jedes Haus sollen die konstituierenden architektonischen Elemente Sockel, Eingang, Fassade und Dach thematisiert werden. Die Fassade soll ihre doppelte Funktion als Gesicht des Hauses und als raumbildende Wand von Strasse und Platz zum Ausdruck bringen. Dies ist auf besondere Weise für das Erdgeschoss zu bedenken.

  8. Es sollen robuste, belastbare und funktionsoffene Grundrisstypen sowie zweckmässige Geschosshöhen und Erschliessungsstrukturen entwickelt werden, damit die Häuser vielfältig gegliedert und genutzt und zukünftig verändert werden können. Alle Bereiche des Hauses müssen stufenlos erreichbar sein. Jede Einheit im Haus soll einen Freiraum für mindestens zwei Personen erhalten. Alle Aufenthaltsräume müssen natürlich belichtet und belüftet sein.

  9. Flächen für Müll, Fahrräder, Kinderwagen usw. sollen nah an den Hauseingängen und möglichst ebenerdig vorgesehen werden.

  10. Im Quartier sollen 30 % der Wohnungen mit bezahlbaren Mieten entstehen. Diese sind hausweise anzuordnen.

  11. Das benachbarte Vattenfall-Areal ist gedanklich in die Planung zu integrieren, Anbindungen sind zu bedenken, Abstandsflächen können entsprechend unterschritten werden. Auch die Nachbargrundstücke im Osten sollen in die Gesamtplanung einbezogen werden; eine autonome Bebauung nur des Tanklagergrundstücks muss aber möglich sein.

  12. Das Grundstück und die vorgeschlagenen Baumassen müssen in mindestens, nicht unbedingt gleich grosse 30 Baufelder unterteilbar sein.

Aus: Deutscher Werkbund: Publikation WerkBundTag Berlin, Stand April 2016

 

Regularien für die Architektur der Häuser:

  1. Jedes einzelne Haus soll stadträumlich und architektonisch die Voraussetzungen für eine sozial, demografisch, kulturell und funktional vielfältige Struktur der WerkBundStadt schaffen.

  2. Alle Häuser sollen eine miteinander verwandte bauliche Gestalt haben und auf eine überzogene Individualität zugunsten einer grösseren Einheit von Strasse, Platz und Quartier verzichten.

  3. Jedes Haus soll die konstituierenden architektonischen Elemente Sockel, Eingang, Fassade und Dach thematisieren.

  4. So wie der städtebauliche Entwurf sich massstäblich und strukturell in die Umgebung integriert, soll auch die Architektur aus der industriell geprägten Nachbarschaft ihre besondere Identität beziehen. Für die Fassaden der Häuser zu den öffentlichen Strassen und Plätzen bedeutet dies, dass mindestens 60 % der geschlossenen Wandflächen aus Backstein hergestellt werden sollen.

  5. Für die Geschosshöhen soll der beigefügte schematische Schnitt massgebend sein. Die oberste Decke darf im Normalfall nicht höher als 22 m über Strassenniveau liegen. Das Erdgeschoss muss in jedem Fall eine gewerbliche Nutzung ermöglichen und daher mindestens 300 cm im Lichten aufweisen.

  6. Die Häuser sollen auf allen Ebenen stufenlos erreichbar sein. Im Fall von Maisonette-Lösungen gilt dies nur bedingt.

  7. Jedes Haus soll eingangsnahe und ebenerdige Nebenflächen für Fahrräder (zwei je WE), Kinderwagen, Müll, usw. haben. Jedes Haus muss einen Durchgang zum Hof haben.

  8. In jedem Haus sollen mindestens 30 % der Wohnungen so entworfen werden, dass die Miethöhe dem geförderten Wohnungsbau entsprechen kann.

  9. Jede Wohnung soll einen Freiraum (Loggia, Balkon, Terrasse o. Ä.) erhalten, auf dem mindestens zwei Personen Platz haben.

  10. Alle Aufenthaltsräume und alle Bäder und Küchen sollen natürlich belichtet und belüftet sein.

  11. Jedes Haus soll zweckmässige und belastbare Strukturen und Grundrisse haben und spätere funktionale und technische Veränderungen ohne substanzielle Eingriffe ermöglichen.

Aus: Deutscher Werkbund: Publikation WerkBundTag Berlin, Stand April 2016