Al­les in Ord­nung?

Die Disziplinaruntersuchung der ETH Zürich gegen einen Architekturprofessor wegen sexueller Belästigung hat diesen entlastet. Was bleibt, ist das Entsetzen der Klägerinnen – und Zweifel an der Untersuchung.

Data di pubblicazione
07-02-2019
Revision
07-02-2019

Im September 2018 leitete die ETH Zürich eine Disziplinaruntersuchung gegen einen Architekturprofessor ein, nachdem ihm mehrere Frauen sexuelle Belästigung vorgeworfen hatten. Als ehemalige ETH-Studentin, die wie manche Frau am Departement Architektur schon einige grenzwertige Situationen erlebt hat, war ich darüber nicht erstaunt. Was mich dagegen beeindruckte, war der Mut der Frauen, die geistesgegenwärtig genug waren, ihre Stimme auch offiziell zu erheben und sich an die Fachstelle Chancengleichheit der ETH zu wenden.

Ende Januar kam dann die Ernüchterung: Die ETH vermeldete, die Untersuchung sei abgeschlossen und entlaste den Professor vom Vorwurf sexueller Belästigung. Er habe es lediglich versäumt, «seine persönlichen und beruflichen Beziehungen adäquat zu trennen, weshalb sein Verhalten nicht im Einklang mit dem Compliance Guide der ETH Zürich sei». Der Professor habe entschieden, die ETH Zürich per Ende Juli 2019 zu verlassen; bis Ende Semester sei er von seiner Lehrtätigkeit entbunden und widme sich ganz seinen Forschungsprojekten. 

Wohlverstanden: Ernüchternd ist nicht das Ergebnis der Untersuchung, zu dem ich als Aussenstehende nur ein «educated guess» abgeben kann, sondern die Art und Weise, wie sie geführt wurde. Palle Petersen von Hochparterre hat recherchiert und legt in seinem Artikel gravierende Mängel offen: unklares Prozedere, keine Transparenz, verschleppte Verfahren, Respektlosigkeit gegenüber den Klägerinnen. Chapeau und herzlichen Dank an den Kollegen für diesen Bericht, den wir wärmstens zur Lektüre empfehlen! Und eine weitere Empfehlung: Um ihre offenen und zukünftigen Anwaltskosten zu decken, haben die Klägerinnen das Crowdfunding Rechtsberatung für Belästigungsfall an der ETH gestartet.

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