Vergabewesen
Am 1. Januar 2021 traten das revidierte Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen BöB und die dazu gehörige Verordnung VöB in Kraft. Sie sollen die Qualität, die Innovation und die Nachhaltigkeit des Bauwerks Schweiz fördern: Neu soll nicht das «günstigste», sondern das «vorteilhafteste» Projekt den Zuschlag bekommen. Unser digitales Dossier versammelt lesenswerte Beiträge zum Thema.