War­ten auf den Kan­tons­ar­chi­tek­ten

Editorial aus archi 2/2015

«Bei Städten gibt es kein Drinnen und Draussen mehr. Sie sind auf eine gewisse Weise überall. Alles ist Stadt und Nicht-Stadt.» (Tita Carloni, 2006)

Publikationsdatum
02-06-2015
Revision
01-09-2015

Die in archi 2/2015 veröffentlichten Schulen und Sporthallen haben die starke Charakterisierung als öffentliche Gebäude in unterschiedlichen Ausprägungen gemeinsam.

Conte Pianetti und Zanetta interpretieren die Lage des Zentrums für Jugend und Sport von Bellinzona in dem grossen Grüngürtel zwischen Stadt und Fluss durch ein Bauvolumen, das die Auenflächen mit den der Stadt zugewandten Flächen verbindet, und verkleiden es mit einer neuen, durchscheinenden und glänzenden Hülle.

Mit der Doppelturnhalle in Riva S. Vitale bieten Durisch+Nolli einen geometrisch strengen Grundriss, der der nahe gelegenen Mittelschule von Giancarlo Durisch selbstbewusst standhält. Die lange, spielerisch mit eng aufeinanderfolgenden Farbfeldern gestaltete Fassade ist von Weitem sichtbar.

Bei dem Kindergarten von Giubiasco gelingt Briccola der Versuch, den Baukörper zu zerlegen, um ihn an die Grössenordnung des Kontextes anzupassen. Gleichzeitig behält er die für den optimalen Ablauf der Aktivitäten und die Präsenz des Kindergartens in der ungeordneten Landschaft geeignete Dimension und Einheit bei.

In Lugano Cassarate bauen Bruno Fioretti und Marquez einen Kindergarten, der aus einer Gruppe Holzhäuser besteht, die auf die Grösse der Kinder abgestimmt sind. Die horizontale Verteilung stellt eine Herausforderung für die starke städtische Verdichtung des Umfelds dar.

In Tegna zeigen Baserga und Mozzetti, dass durch eine kleine Grundschule mit drei Klassenräumen ein öffentliches Gebäude errichtet werden kann, das mit der Strasse und dem Ortskern in Zusammenhang steht, sich aber durch angemessene Werkstoffe und Proportionen von den Privathäusern unterscheidet.

Darüber hinaus bieten wir unseren Lesern die Bilder der Schule, die Barchi und Galfetti in Kenia gebaut haben, um zu zeigen, dass eine geglückte Interpretation des Programms und des Ortes selbst bei so grosser Entfernung zum Tessin und unter vollkommen anderen Voraussetzungen in ein aussergewöhnlich klares und ausdrucksstarkes Bauwerk münden kann.

Die in archi 2/2015 vorgestellten Kindergärten, Schulen und Fitnesszentren sind nur eine kleine Auswahl aus dem umfassenderen Panorama, das engagierte Architekten in diesem schwierigen Umfeld geschaffen haben. Wenn die geplanten öffentlichen Bauwerke ein herausragendes Qualitätsniveau erreichen, werden sie zu seltenen Leuchtturmprojekten in einem Gebiet, das fast immer ungeordnet und ohne einen allgemeinen Entwicklungsplan bebaut wird. Allein durch die Qualität dieser Gebäude kann jedoch nicht der ganze Landstrich rehabilitiert werden.

Eine neue politische Strategie mit anderen Massnahmen ist in allen Wissensbereichen und bei allen Formen der Bautätigkeit erforderlich, um einen wahren Prozess zur Neuordnung des Gebiets und zur Reform der Baukultur einzuleiten und die schädliche Tendenz zur Zersiedelung zu stoppen. In diesem Zusammenhang ist die Entscheidung der Kantonsregierung von grosser Bedeutung, einen Kantonsarchitekten einzusetzen, da die Koordination zwischen Planung und Massnahmen im Bereich öffentliche Bauvorhaben und Verkehr auf jeder Ebene nach Massgabe eines einheitlichen Konzepts eine unverzichtbare Voraussetzung ist, damit die öffentliche Hand als Akteur auftreten kann, die Initiative ergreift, positiven Wandel einleitet und sich nicht nur darauf beschränkt, den Auswirkungen des marktwirtschaftlichen Geschehens hinterherzulaufen und diese zu korrigieren.

Die Konferenz der Technischen Verbände des Kantons (CAT), zu denen unter anderem SIA, OTIA und BSA gehören, plädiert bereits seit einiger Zeit für die Einsetzung eines Kantonsarchitekten. Im Abschlussbericht ihrer Arbeitsgruppe ist nachzulesen, dass der Kantonsarchitekt ein Berater der Kantonsregierung sein muss, dessen Tätigkeit folgendes umfasst:
- Beratung bei der Raumplanung
- Beratung bei der Klärung und Vertiefung der funktionalen Inhalte, der Modalitäten und der Termine sowie die Begleitung der Planung und Errichtung von öffentlichen Bauwerken und Infrastruktureinrichtungen
- Beratung bei der Erarbeitung und Umsetzung von Bestimmungen im Bereich Planung und Bau
- Beratung bei der Förderung der Qualität von Bauprojekten und von Infrastrukturvorhaben der öffentlichen Hand und privater Träger, die Erstellung von Planungswettbewerben
- Beratung im Hinblick auf Qualität und Nachhaltigkeit des Gebiets und der Umweltdimension
- Beratung bei Projekten in Zusammenhang mit den unterschiedlichen Formen der Mobilität.

In diesem Zusammenhang ist beispielsweise auf die wichtige Arbeit des Genfer Kantonsarchitekten Francesco Della Casa hinzuweisen, der das ehrgeizige Projekt zur städtischen Entwicklung in seiner Stadt und in deren Umgebung koordiniert (La politica residenziale di Ginevra per i prossimi vent’anni) und dabei das Ziel der Verdichtung und der Urbanität verfolgt. Diese Schlüsselbegriffe können für ein höheres Wohlbefinden und ein reichhaltiges gesellschaftliches Leben der Bewohner sorgen.

Das Genfer Gesetz Nr. 157 vom 10.11.1995 (LFAC), mit dem der Kantonsarchitekt eingesetzt wird, besteht aus nur fünf Paragrafen, die jeweils nur wenige Zeilen enthalten. Der erste lautet: «Die Kantonsregierung ernennt nach Konsultation der betroffenen Verbände einen Kantonsarchitekten, um die Qualität der Architektur und des Städtebaus zu fördern.»

Das Ziel ist klar und einfach formuliert und wird in Zusammenarbeit mit den technischen Verbänden verfolgt. Im Folgenden wird die Rolle des Kantonsarchitekten im Gesetzestext als im Wesentlichen kulturell bezeichnet. Er soll also nicht die bereits von anderen Akteuren der Kantonsverwaltung erbrachten Leistungen ersetzen. Der Kantonsarchitekt soll aus einem Personenkreis ausgewählt werden, der sich durch absolute Integrität und hohe Kompetenz auszeichnet.

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