Em­p­fe­hlun­gen der Wett­bewerb­skom­mis­sion SIA 142/143

Wettbewerbe und Studienaufträge sind die Aufträge von morgen. Darum empfiehlt der SIA, die Termine und Fristen der laufenden Verfahren der aussergewöhnlichen Situation anzupassen und die Verfahren weiterzuführen. 

Data di pubblicazione
30-03-2020

Die Empfehlungen betreffen laufende Verfahren und solche, die sich momentan in Vorbereitung befnden. Die Empfehlungen berücksichtigen die ausserordentliche Lage aufgrund der Corona-Situation. 

Der Bundesrat hat die «ausserordentliche Lage» erklärt und verschärft die Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus. Diese machen es notwendig, die Methodik zur Durchführung eines Verfahrens der aktuellen Situation anzupassen. 

Die Kommission für Wettbewerbe und Studienaufträge SIA 142/143 gibt deshalb den Auftraggebern, Jurymitgliedern und Teilnehmenden Empfehlungen ab. Sie sollen in erster Linie dazu beitragen, die Gesundheit aller am Verfahren Beteiligten zu schützen, deren berufliche Existenz zu sichern und die Erarbeitung qualitativ hochwertiger Lösungen weiter zu gewährleisten. 

Auch in dieser Ausnahmesituation sind die Prinzipien einzuhalten, die den Ordnungen für Wettbewerbe SIA 142 und für Studienaufträge SIA 143 unter anderem zugrunde liegen: 

  • Gleichbehandlung aller Teilnehmenden
  • Transparenz des Verfahrens
  • Durchführung des Dialogs bei Studienaufträgen
  • fachkompetente und unabhängige Beurteilung 

Von den Massnahmen des Bundes sind insbesondere folgende Phasen eines Verfahrens betroffen: 

  • Modellausgabe und allfällige Ortsbegehungen Zusammenarbeit der Planerteams 
  • Modellabgabe Erstellen der verlangten Unterlagen 
  • Durchführung des Dialogs bei Studienaufträgen Jurierungen 
  • öffentliche Ausstellung der Beiträge 

Aus diesem Grund empfiehlt die Kommission für Wettbewerbe und Studienaufträge SIA 142/143: 

1. Die mit obenstehenden Phasen verbundenen Fristen in laufenden Verfahren sollen verlängert und die Termine auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden. Dabei ist auf verbindliche Angaben über den Zeitpunkt der Jurierung und der Ausstellung im Programm zu verzichten. Sollten dennoch Termine fixiert werden, empfiehlt die Kommission, darauf hinzuweisen, dass diese unter Vorbehalt der aktuellen Entwicklungen zu verstehen sind. 

2. Alle Teilnehmenden sollen so früh wie möglich über Frist- und Terminanpassungen informiert werden. 

3. Bei den Wettbewerbsverfahren, die sich in der Vorbereitung befinden, soll auf verbindliche Angaben über den Zeitpunkt der Jurierung und der Ausstellung im Programm verzichtet werden. Sollten dennoch Termine fixiert werden, empfiehlt die Kommission, darauf hinzuweisen, dass diese unter Vorbehalt der aktuellen Entwicklungen zu verstehen sind. Von der Durchführung von Studienaufträgen ist momentan abzuraten, da eine aussagekräftige und kontinuierliche Dialogführung unter diesen Umständen nicht sichergestellt werden kann. 

4. Es soll geprüft werden, ob Verfahren, die sich in Vorbereitung befinden, zeitlich zu verschieben sind und sich in Bezug auf Aufwand, geforderte Team- und Juryzusammensetzungen sowie verlangte Leistungen auf ein nützliches Minimum reduzieren lassen. Dies ist im Sinne der Durchführung von «schlanken» Verfahren – also Verfahren, die unter dem Grundsatz «so wenig wie möglich, soviel wie nötig» organisiert und durchgeführt werden. 

5. Für die Verfahren, die sich in Vorbereitung befinden und deren Publikation nicht verschoben werden kann, ist die übliche Bearbeitungszeit von 60 Tagen von Fragenbeantwortung bis Projektabgabe wegen der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie angemessen zu verlängern. 

Für Fragen zu Wettbewerben und Studienaufträgen kontaktieren Sie bitte 142 [at] sia.ch (142[at]sia[dot]ch) oder 044 283 15 06.

Weitere Informationen des SIA zur Corona-Situation finden Sie hier.

Täglich aktuelle Ausschreibungen und Offerten sowie Wettbewerbsresultate finden Sie auf www.competitions.espazium.ch.

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