Totalrevision des Beschaffungsrechts: Bestandsaufnahme nach drei Jahren
Editorial TEC21 3/2024
Die Revision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) vor gut drei Jahren war unbestritten ein grosser Wurf. Zusammen mit der anschliessenden Harmonisierung des Vergaberechts über alle föderalistischen Ebenen weckte sie die Hoffnung, dass künftig der Qualitätswettbewerb gestärkt und die nachhaltige Entwicklung gefördert würde.
Mittlerweile stellt sich die Frage, ob das Gesetz effektiv in der Praxis angekommen ist. Tatsächlich existieren objektive Reportings mit unterschiedlichen Ansätzen, die sich dieser Fragestellung annehmen. Neben der Entwicklungsgeschichte und Bedeutung des Beschaffungsgesetzes sowie der Vertiefung in eines dieser Reportings interessierte uns für diese Ausgabe eine subjektive Einschätzung aller am Beschaffungswesen beteiligten Parteien. So stellten wir verschiedenen Vertreterinnen und Vertretern aus der Praxis die Frage, wie sich das Beschaffungswesen aus ihrer Sicht seit der Gesetzesrevision verändert hat.
Die Rückmeldungen und die Erkenntnisse aus dem näher betrachteten Reporting lassen darauf schliessen, dass sich zwar ein Trend in die richtige Richtung abzeichnet, die Etablierung einer wahrhaftig neuen Vergabekultur aber noch einige Zeit dauern wird. Dies und die Tatsache, dass sich einzelne angefragte Firmen und Institutionen nicht zu unserer Frage äussern mochten, zeigt indes, wie weit wir noch vom einst prophezeiten Paradigmenwechsel entfernt sind.