SIA-Mer­k­blät­ter heis­sen neu «Tech­ni­sche Spe­zi­fi­ka­tio­nen»

Seit Anfang 2025 ersetzt die Bezeichnung «Technische Spezifikation» den Begriff «Merkblatt». Mit dieser Änderung soll der Stellenwert von SIA-­Publikationen mit normativem Charakter im Normenwerk gestärkt werden.

Data di pubblicazione
27-03-2025

Das SIA-Normenwerk ist das massgebende Regelwerk für das Planen und Bauen in der Schweiz. Zu seinen Publikationen gehören laut R 200 «Reglement des SIA-Normenwerks» unter anderem Normen, Ordnungen und Merkblätter. Letztere werden von einem Gremium nach einem anerkannten Prozess erarbeitet und sind in der Regel fünf Jahre gültig. 

Durch ihre Anwendung sollen Erfahrungen gesammelt werden, die später als Grundlage zur Erarbeitung einer Norm dienen können. Nun erfahren die Merkblätter eine Begriffsänderung: Neue Publikationen mit normativem Charakter werden seit Januar 2025 als «Technische Spezifikation» (SIA/TS) bezeichnet und publiziert. Das Reglement R 200, das die Zuständigkeiten, das Verfahren zur Erarbeitung und zur Genehmigung von Publikationen des SIA-Normenwerks sowie dessen Anwendungshilfen definiert, wurde dementsprechend angepasst. Bestehende Merkblätter werden bis zu ihrem Rückzug unter der alten Bezeichnung weitergeführt.

Problematik des Begriffs «Merkblatt»

Die Gründe für diese Anpassung sind vielfältiger Natur: Beispielsweise haben in den letzten Jahren der SIA und die Zentralkommission für Normen (ZN) vermehrt festgestellt, dass der Begriff «Merkblatt» einen falschen Eindruck vermittelt. Denn im Allgemeinen verbindet man mit dem Ausdruck nicht das, was mit den SIA-Merkblättern gemeint ist – nämlich ein Arbeitsinstrument für die Bau- und Planungsbranche mit normativem Charakter. 

Das führt trotz Schulung bei Anwenderinnen und Anwendern sowie Normenschaffenden oft zu einer falschen Einschätzung des Stellenwerts dieser Dokumente. Darüber hinaus publizieren etliche branchenverwandte Fachverbände Merkblätter mit Verweisen auf SIA-Normen. Der Stellenwert von Merkblättern der Fachverbände kann demjenigen eines SIA-­Merkblatts nicht gleichgesetzt werden: Diese Verbandsmerkblätter dienen in der Regel eher der Information und durchlaufen keine öffentliche Vernehmlassung.

Begriffsharmonisierung mit europäischen ­Publikationsformen

Zu guter Letzt trägt die Umbenennung in «Technische Spezifikation» auch der Sprachregelung der europäischen und internationalen Normung Rechnung. Beim Europäischen Komitee für Normung (CEN) und bei der International Organization for Standar­dization (ISO) werden «Technische Spezifikationen» (CEN/TS bzw. ISO/TS) als Vorstufe einer Norm erarbeitet und haben ebenfalls eine beschränkte Gültigkeit. 

Mit der Änderung der Terminologie von «Merkblatt» zu «Technische Spezifikation» verwendet der SIA in Zukunft somit einen Begriff, der bereits im CEN und im internationalen Bereich verwendet wird. Damit wird eine Begriffsharmonisierung mit den nationalen und europäischen Publikationsformen im SIA- sowie im Schweizer Normenwerk erreicht. Ausserdem soll so der Stellenwert der Publikationen mit normativem Charakter im SIA-Normenwerk gestärkt werden. 

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